Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 6 L 577/13

Tenor

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt U.      S.     aus I.        wird abgelehnt.

2. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

3. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das keine Gerichtskosten erhoben werden.


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