Gerichtsbescheid vom Verwaltungsgericht Minden - 10 K 1306/14.A

Tenor

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 15. Mai 2014 – Az.: 5636346-252 – wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens; Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen