Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 4 K 7896/17

Tenor

Der Bescheid des Landrats als Kreispolizeibehörde I.       vom 18. Mai 2017 wird aufgehoben und das beklagte Land wird verpflichtet, den Kläger zum Beamten auf Lebenszeit zu ernennen.

Die Kosten des Verfahrens trägt das beklagte Land.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 K 5996/21
5. April 2024
2 K 5996/21 5. April 2024

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