Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 12 K 6379/16.A

Tenor

Die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 23. April 2018 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Beklagte.


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