Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 3 L 1541/25

Tenor

In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren

der E.

Antragstellerin,

Prozessbevollmächtigte: X.

gegen

die N.

Antragsgegnerin,

Beigeladene:­ W.

Prozessbevollmächtigte: S.

wegen Marktrechts (O. Weihnachtsmarkt für die Jahre 2025 bis 2029)

hier: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden

am 13. Oktober 2025

durch

den Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Y.,

die Richterin am Verwaltungsgericht P. und

die Richterin K.

beschlossen:

  1. Der Antrag wird abgelehnt.

  1. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die für erstattungsfähig erklärt werden.

  1. Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.


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