Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 4 L 684/06

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die im Amtlichen Schulblatt Nr. 2, Februar 2006, ausgeschriebene Stelle eines Oberstudienrats/einer Oberstudienrätin am Berufskolleg Warendorf zu besetzen, bevor über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selber trägt.

Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.


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