Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 4 K 1666/06

Tenor

Der Bescheid der Kommunalen Versorgungskassen für Westfalen-Lippe vom 14. Dezember 2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11. September 2006 wird insoweit aufgehoben, als vom Kläger überzahlte Versorgungsbezüge in Höhe von 3.749,64 EUR zurückgefordert werden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger und die Beklagte je zur Hälfte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsgläubiger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsschuldner vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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