Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 7 K 1808/11

Tenor

Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Der Bescheid der Bezirksregierung Münster vom 26. Juli 2011 wird aufgehoben, soweit die Zuwendung auf weniger als 4.356.196,37 Euro festgesetzt und ein Betrag in Höhe von mehr als 25.552,74 Euro zurückgefordert worden ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen das beklagte Land zu 95% und die Klägerin zu 5 %.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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