Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 5 K 1107/18

Tenor

Der Bescheid des Landesamtes für Besoldung und Versorgung O.         -X.         N.       vom         00.00.0000 in der Gestalt dessen Widerspruchsbescheides vom   00.00.0000 wird aufgehoben.

Es wird festgestellt, dass die von der Klägerin beabsichtigte molekulargenetische Stufendiagnostik beihilfefähig ist.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 vom Hundert des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet


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