Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 8 L 785/21

Tenor

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, über den Antrag des Antragstellers auf Erlass von Beseitigungsverfügungen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller und die Antragsgegnerin jeweils zur Hälfte.

Der Streitwert wird auf 30.000,- Euro festgesetzt.


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