Beschluss vom Vergabekammer Westfalen - VK 3-31/25

Tenor

  • 1.

    Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, bei fortbestehender Beschaffungsabsicht das Vergabeverfahren in den Stand der Angebotswertung zurückzuversetzen und das Angebot der Beigeladenen dahingehend weiter zu überprüfen, ob die Firmenadresse [...] zutreffend ist.

  • 2.

    Die Verfahrensgebühr beträgt [...] Euro.

  • 3.

    Die Antragstellerin trägt die Verfahrensgebühr zur Hälfte, Antragsgegnerin und Beigeladene tragen diese jeweils zu einem Viertel.

  • 4.

    Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch Antragstellerin und Beigeladene wird für notwendig erklärt.

  • 5.

    Die erforderlichen Aufwendungen der Antragstellerin tragen Antragsgegnerin und Beigeladene jeweils zu einem Viertel, die erforderlichen Aufwendungen der Beigeladenen trägt die Antragstellerin zur Hälfte.


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