Erster AbschnittAllgemeine und gemeinsame Bestimmungen§ 1Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes§ 2Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen§ 3Weitere Begriffsbestimmungen§ 3aDatenvermeidung und Datensparsamkeit§ 4Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung§ 4aEinwilligung§ 4bÜbermittlung personenbezogener Daten ins Ausland sowie an über- und zwischenstaatliche Stellen§ 4cAusnahmen§ 4dMeldepflicht§ 4eInhalt der Meldepflicht§ 4fBeauftragter für den Datenschutz§ 4gAufgaben des Beauftragten für den Datenschutz§ 5Datengeheimnis§ 6Rechte des Betroffenen§ 6aAutomatisierte Einzelentscheidung§ 6bBeobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen§ 6cMobile personenbezogene Speicher- und Verarbeitungsmedien§ 7Schadensersatz§ 8Schadensersatz bei automatisierter Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen§ 9Technische und organisatorische Maßnahmen§ 9aDatenschutzaudit§ 10Einrichtung automatisierter Abrufverfahren§ 11Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im AuftragZweiter AbschnittDatenverarbeitung der öffentlichen StellenErster UnterabschnittRechtsgrundlagen der Datenverarbeitung§ 12Anwendungsbereich§ 13Datenerhebung§ 14Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung§ 15Datenübermittlung an öffentliche Stellen§ 16Datenübermittlung an nicht-öffentliche Stellen§ 17(weggefallen)§ 18Durchführung des Datenschutzes in der BundesverwaltungZweiter UnterabschnittRechte des Betroffenen§ 19Auskunft an den Betroffenen§ 19aBenachrichtigung§ 20Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten; Widerspruchsrecht§ 21Anrufung der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die InformationsfreiheitDritter UnterabschnittDie oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit§ 22Wahl und Unabhängigkeit der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit§ 23Rechtsstellung der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit§ 24Kontrolle durch die Bundesbeauftragte oder den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit§ 25Beanstandungen durch die Bundesbeauftragte oder den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit§ 26Weitere Aufgaben der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die InformationsfreiheitDritter AbschnittDatenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen und öffentlich-rechtlicher WettbewerbsunternehmenErster UnterabschnittRechtsgrundlagen der Datenverarbeitung§ 27Anwendungsbereich§ 28Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke§ 28aDatenübermittlung an Auskunfteien§ 28bScoring§ 29Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung§ 30Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung in anonymisierter Form§ 30aGeschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung§ 31Besondere Zweckbindung§ 32Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des BeschäftigungsverhältnissesZweiter UnterabschnittRechte des Betroffenen§ 33Benachrichtigung des Betroffenen§ 34Auskunft an den Betroffenen§ 35Berichtigung, Löschung und Sperrung von DatenDritter UnterabschnittAufsichtsbehörde§§ 36 und 37(weggefallen)§ 38Aufsichtsbehörde§ 38aVerhaltensregeln zur Förderung der Durchführung datenschutzrechtlicher RegelungenVierter AbschnittSondervorschriften§ 39Zweckbindung bei personenbezogenen Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen§ 40Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Forschungseinrichtungen§ 41Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die Medien§ 42Datenschutzbeauftragter der Deutschen Welle§ 42aInformationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten§ 42bAntrag der Aufsichtsbehörde auf gerichtliche Entscheidung bei angenommener Rechtswidrigkeit eines Beschlusses der Europäischen KommissionFünfter AbschnittSchlussvorschriften§ 43Bußgeldvorschriften§ 44StrafvorschriftenSechster AbschnittÜbergangsvorschriften§ 45Laufende Verwendungen§ 46Weitergeltung von Begriffsbestimmungen§ 47Übergangsregelung§ 48Bericht der BundesregierungAnlage (zu § 9 Satz 1)