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BetrVG § 29 Einberufung der Sitzungen

Betriebsverfassungsgesetz

(1) Vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag hat der Wahlvorstand die Mitglieder des Betriebsrats zu der nach § 26 Abs. 1 vorgeschriebenen Wahl einzuberufen. Der Vorsitzende des Wahlvorstands leitet die Sitzung, bis der Betriebsrat aus seiner Mitte einen Wahlleiter bestellt hat.

(2) Die weiteren Sitzungen beruft der Vorsitzende des Betriebsrats ein. Er setzt die Tagesordnung fest und leitet die Verhandlung. Der Vorsitzende hat die Mitglieder des Betriebsrats zu den Sitzungen rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden. Dies gilt auch für die Schwerbehindertenvertretung sowie für die Jugend- und Auszubildendenvertreter, soweit sie ein Recht auf Teilnahme an der Betriebsratssitzung haben. Kann ein Mitglied des Betriebsrats oder der Jugend- und Auszubildendenvertretung an der Sitzung nicht teilnehmen, so soll es dies unter Angabe der Gründe unverzüglich dem Vorsitzenden mitteilen. Der Vorsitzende hat für ein verhindertes Betriebsratsmitglied oder für einen verhinderten Jugend- und Auszubildendenvertreter das Ersatzmitglied zu laden.

(3) Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt.

(4) Der Arbeitgeber nimmt an den Sitzungen, die auf sein Verlangen anberaumt sind, und an den Sitzungen, zu denen er ausdrücklich eingeladen ist, teil. Er kann einen Vertreter der Vereinigung der Arbeitgeber, der er angehört, hinzuziehen.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 9 SLa 808/24
1. Oktober 2025
9 SLa 808/24 1. Oktober 2025
Urteil vom Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 9 SLa 811/24
1. Oktober 2025
9 SLa 811/24 1. Oktober 2025
Urteil vom Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 9 SLa 812/24
1. Oktober 2025
9 SLa 812/24 1. Oktober 2025
Urteil vom Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 9 SLa 792/24
1. Oktober 2025
9 SLa 792/24 1. Oktober 2025
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 TaBV 80/24
23. Mai 2025
9 TaBV 80/24 23. Mai 2025
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 7 TaBV 35/24
28. Januar 2025
7 TaBV 35/24 28. Januar 2025
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Nürnberg - 1 TaBV 25/23
27. Februar 2024
1 TaBV 25/23 27. Februar 2024
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 7 TaBV 67/23
23. Februar 2024
7 TaBV 67/23 23. Februar 2024
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Nürnberg - 2 Ta 1/24
25. Januar 2024
2 Ta 1/24 25. Januar 2024
Beschluss vom Arbeitsgericht München - 32 BV 212/22
4. Oktober 2023
32 BV 212/22 4. Oktober 2023