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BGB § 1355 Ehename

Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Die Ehegatten sollen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen. Die Ehegatten führen den von ihnen bestimmten Ehenamen. Bestimmen die Ehegatten keinen Ehenamen, so führen sie ihren zur Zeit der Eheschließung geführten Namen auch nach der Eheschließung.

(2) Zum Ehenamen können die Ehegatten durch Erklärung gegenüber dem Standesamt den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen der Frau oder des Mannes bestimmen.

(3) Die Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens soll bei der Eheschließung erfolgen. Wird die Erklärung später abgegeben, so muss sie öffentlich beglaubigt werden.

(4) Ein Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dies gilt nicht, wenn der Ehename aus mehreren Namen besteht. Besteht der Name eines Ehegatten aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden. Die Erklärung kann gegenüber dem Standesamt widerrufen werden; in diesem Falle ist eine erneute Erklärung nach Satz 1 nicht zulässig. Die Erklärung, wenn sie nicht bei der Eheschließung gegenüber einem deutschen Standesamt abgegeben wird, und der Widerruf müssen öffentlich beglaubigt werden.

(5) Der verwitwete oder geschiedene Ehegatte behält den Ehenamen. Er kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat, oder dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Absatz 4 gilt entsprechend.

(6) Geburtsname ist der Name, der in die Geburtsurkunde eines Ehegatten zum Zeitpunkt der Erklärung gegenüber dem Standesamt einzutragen ist.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Amtsgericht Schöneberg - 71f III 109/25
5. März 2026
71f III 109/25 5. März 2026
Beschluss vom Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) - 2a III 20/25
4. Februar 2026
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18. Dezember 2025
19 W 80/25 (Wx) 18. Dezember 2025
Beschluss vom Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) - 2a III 18/25
9. Dezember 2025
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Beschluss vom Amtsgericht Karlsruhe - III 23/25
14. Oktober 2025
III 23/25 14. Oktober 2025
Beschluss vom Amtsgericht Essen - 73 III 61/25
12. Oktober 2025
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Beschluss vom Amtsgericht Köln - 378 III 79/25
28. August 2025
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Beschluss vom Amtsgericht Köln - 378 III 71/25
10. Juli 2025
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18. März 2025
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