Unter Anfang des Monats wird der erste, unter Mitte des Monats der 15., unter Ende des Monats der letzte Tag des Monats verstanden.
Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
BGB § 192 Anfang, Mitte, Ende des Monats
Bürgerliches Gesetzbuch
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.