Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

BGB § 591 Wertverbessernde Verwendungen

Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Andere als notwendige Verwendungen, denen der Verpächter zugestimmt hat, hat er dem Pächter bei Beendigung des Pachtverhältnisses zu ersetzen, soweit die Verwendungen den Wert der Pachtsache über die Pachtzeit hinaus erhöhen (Mehrwert).

(2) Weigert sich der Verpächter, den Verwendungen zuzustimmen, so kann die Zustimmung auf Antrag des Pächters durch das Landwirtschaftsgericht ersetzt werden, soweit die Verwendungen zur Erhaltung oder nachhaltigen Verbesserung der Rentabilität des Betriebs geeignet sind und dem Verpächter bei Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen zugemutet werden können. Dies gilt nicht, wenn der Pachtvertrag gekündigt ist oder das Pachtverhältnis in weniger als drei Jahren endet. Das Landwirtschaftsgericht kann die Zustimmung unter Bedingungen und Auflagen ersetzen.

(3) Das Landwirtschaftsgericht kann auf Antrag auch über den Mehrwert Bestimmungen treffen und ihn festsetzen. Es kann bestimmen, dass der Verpächter den Mehrwert nur in Teilbeträgen zu ersetzen hat, und kann Bedingungen für die Bewilligung solcher Teilzahlungen festsetzen. Ist dem Verpächter ein Ersatz des Mehrwerts bei Beendigung des Pachtverhältnisses auch in Teilbeträgen nicht zuzumuten, so kann der Pächter nur verlangen, dass das Pachtverhältnis zu den bisherigen Bedingungen so lange fortgesetzt wird, bis der Mehrwert der Pachtsache abgegolten ist. Kommt keine Einigung zustande, so entscheidet auf Antrag das Landwirtschaftsgericht über eine Fortsetzung des Pachtverhältnisses.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Urteil vom Oberlandesgericht Stuttgart - 101 U 2/20 Lw
30. März 2021
101 U 2/20 Lw 30. März 2021
Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 10 U 12/17
16. November 2017
10 U 12/17 16. November 2017
Urteil vom Bundesgerichtshof (12. Zivilsenat) - XII ZR 161/13
9. April 2014
XII ZR 161/13 9. April 2014
Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 23 U 5/13
28. November 2013
23 U 5/13 28. November 2013
Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 4 K 1915/05 Erb
18. Oktober 2006
4 K 1915/05 Erb 18. Oktober 2006
Urteil vom Verwaltungsgericht Oldenburg (Oldenburg) (12. Kammer) - 12 A 1371/01
27. Mai 2003
12 A 1371/01 27. Mai 2003
Urteil vom Oberlandesgericht Celle (Senat für Baulandsachen) - 4 U 12/01 (Baul)
14. März 2002
4 U 12/01 (Baul) 14. März 2002
Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 23 WLw 4/00
8. August 2000
23 WLw 4/00 8. August 2000
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 A 1745/97
29. September 1999
9 A 1745/97 29. September 1999
Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 23 WLw 11/93
26. Oktober 1993
23 WLw 11/93 26. Oktober 1993