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BPersVG § 77

Bundespersonalvertretungsgesetz

(1) In Personalangelegenheiten der in § 14 Abs. 3 bezeichneten Beschäftigten, der Beamten auf Zeit, der Beschäftigten mit überwiegend wissenschaftlicher oder künstlerischer Tätigkeit bestimmt der Personalrat nach § 75 Abs. 1, § 76 Abs. 1 nur mit, wenn sie es beantragen. § 75 Abs. 1 und 3 Nr. 14, § 76 Abs. 1 gelten nicht für die in § 54 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes bezeichneten Beamten und für Beamtenstellen von der Besoldungsgruppe A 16 an aufwärts.

(2) Der Personalrat kann in den Fällen des § 75 Abs. 1 und des § 76 Abs. 1 seine Zustimmung verweigern, wenn

1.
die Maßnahme gegen ein Gesetz, eine Verordnung, eine Bestimmung in einem Tarifvertrag, eine gerichtliche Entscheidung, den Frauenförderplan oder eine Verwaltungsanordnung oder gegen eine Richtlinie im Sinne des § 76 Abs. 2 Nr. 8 verstößt oder
2.
die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, daß durch die Maßnahme der betroffene Beschäftigte oder andere Beschäftigte benachteiligt werden, ohne daß dies aus dienstlichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist, oder
3.
die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, daß der Beschäftigte oder Bewerber den Frieden in der Dienststelle durch unsoziales oder gesetzwidriges Verhalten stören werde.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 5 P 5.23
28. Februar 2025
5 P 5.23 28. Februar 2025
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 5 PB 10/23
28. Dezember 2023
5 PB 10/23 28. Dezember 2023
Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 33 K 5394/22.PVB
11. Dezember 2023
33 K 5394/22.PVB 11. Dezember 2023
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 5 P 3/22
8. Juni 2023
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht - 17 LP 3/22
10. Mai 2023
17 LP 3/22 10. Mai 2023
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 5 P 15/21
18. April 2023
5 P 15/21 18. April 2023
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 5 P 4/22
18. April 2023
5 P 4/22 18. April 2023
Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 33 K 3450/19.PVB
17. April 2023
33 K 3450/19.PVB 17. April 2023
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 5 PB 2/22
30. Dezember 2022
5 PB 2/22 30. Dezember 2022
Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 33 K 2492/18.PVB
19. Dezember 2022
33 K 2492/18.PVB 19. Dezember 2022