BRAO § 134 Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Rechtsanwalts

Bundesrechtsanwaltsordnung

Die Hauptverhandlung kann gegen einen Rechtsanwalt, der nicht erschienen ist, durchgeführt werden, wenn er ordnungsmäßig geladen und in der Ladung darauf hingewiesen ist, daß in seiner Abwesenheit verhandelt werden kann. Eine öffentliche Ladung ist nicht zulässig.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (12. Senat) - 12 LA 163/20
8. März 2021
12 LA 163/20 8. März 2021