Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
Sie sehen eine veraltete Version des Gesetzestextes. Klicken Sie hier um die aktuelle Version anzuzeigen.
EZulV 1976 Inhaltsübersicht
Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1Anwendungsbereich§ 2Ausschluss einer Erschwerniszulage§ 2aTeilzeitbeschäftigung
Abschnitt 2
Einzeln abzugeltende Erschwernisse
Titel 1
Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten
§ 3Allgemeine Voraussetzungen§ 4Höhe und Berechnung der Zulage§ 4aWeitergewährung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit§ 5Ausschluss der Zulage§ 6(weggefallen)
Titel 2
Zulage für Tauchertätigkeit
§ 7Allgemeine Voraussetzungen§ 8Höhe der Zulage§ 9Berechnung der Zulage
Titel 3
Zulagen für
den Umgang mit Munition und Sprengstoffen
§ 10
Zulage für das Räumen und Vernichten von Munition sowie für das Erproben besonders gefährlicher
Munition§ 11Zulage für Sprengstoffentschärfer und Sprengstoffermittler
Titel 4
Zulage für Tätigkeiten
an Antennen und Antennenträgern;
Zulage für Tätigkeiten an Geräten und
Geräteträgern des Wetterdienstes und des
Vermessungsdienstes sowie an Windmasten
des lufthygienischen Überwachungsdienstes
§ 12Allgemeine Voraussetzungen§ 13Höhe der Zulage§ 14Berechnung der Zulage§ 15Zulage für Tätigkeiten an Geräten und Geräteträgern des Wetterdienstes und des Vermessungsdienstes sowie an Windmasten des lufthygienischen Überwachungsdienstes
Titel 5
Sonstige einzeln abzugeltende Erschwernisse
§ 16Zulage für Klimaerprobung§ 16aZulage für Unterdruckkammerdienst§ 16bZulage für Ausbildungstätigkeiten im Feuerwehrdienst der Bundeswehr§ 17Zulage für Tätigkeiten mit kontaminierten Personen oder Gegenständen
Abschnitt 3
Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten
§ 17aAllgemeine Voraussetzungen§ 17bHöhe der Zulage§ 17cAusschluss der Zulage§ 17dWeitergewährung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit
Abschnitt 4
Zulagen in festen Monatsbeträgen
§ 18Entstehen des Anspruchs§ 19Weitergewährung bei Unterbrechung der zulageberechtigenden Tätigkeit§ 20(weggefallen)§ 21Zulage für besondere Dienste in der Gesundheits- und Krankenpflege§ 22Zulage für besondere Einsätze§ 22aZulage für Polizeivollzugsbeamte als fliegendes Personal§ 23Zulage für die Beseitigung von Munition aus den Weltkriegen§ 23aZulage für Tätigkeiten im Seuchenbetrieb des Friedrich-Loeffler-Instituts§ 23bZulage für Tätigkeiten an Bord in Dienst gestellter seegehender Schiffe§ 23cZulage für Tätigkeiten an Bord in Dienst gestellter U-Boote§ 23dZulage für Tätigkeiten im Maschinenraum seegehender Schiffe§ 23eZulage für Minentaucher§ 23fZulage für fliegendes Personal der Bundeswehr und anderer Einrichtungen des Bundes§ 23gZulage für technische Luftfahrzeugführer im Erprobungs- und Güteprüfdienst§ 23hZulage für Fallschirmspringer§ 23iZulage für Tätigkeiten im militärischen Flugsicherungsbetriebsdienst und im Einsatzführungsdienst§ 23jZulage für Verwendungen in verbunkerten Anlagen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung§ 23kZulage für Ausbilder bei Einzelkämpferlehrgängen§ 23lZulage für Bergführer§ 23mZulage für Spezialkräfte der Bundeswehr§ 23nZulage für besondere Erprobungs- und Versuchsarbeiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung§ 23oZulage für spezialisierte Kräfte der Bundeswehr
Abschnitt 5
Übergangsregelungen
§ 24Übergangsregelung für Beamte des Bundeseisenbahnvermögens und der Postnachfolgeunternehmen