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FamFG § 154 Verweisung bei einseitiger Änderung des Aufenthalts des Kindes

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Das nach § 152 Abs. 2 zuständige Gericht kann ein Verfahren an das Gericht des früheren gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Kindes verweisen, wenn ein Elternteil den Aufenthalt des Kindes ohne vorherige Zustimmung des anderen geändert hat. Dies gilt nicht, wenn dem anderen Elternteil das Recht der Aufenthaltsbestimmung nicht zusteht oder die Änderung des Aufenthaltsorts zum Schutz des Kindes oder des betreuenden Elternteils erforderlich war.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Freiburg - 7 K 2044/15
28. November 2016
7 K 2044/15 28. November 2016
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (6. Senat für Familiensachen) - 6 SV 3/16
12. September 2016
6 SV 3/16 12. September 2016
Beschluss vom Kammergericht (Senat für Familiensachen) - 17 WF 305/12
15. November 2012
17 WF 305/12 15. November 2012
Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - II-21 AR 1/12
12. März 2012
II-21 AR 1/12 12. März 2012