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FamFG § 279 Anhörung der sonstigen Beteiligten, der Betreuungsbehörde und des gesetzlichen Vertreters

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

(1) Das Gericht hat die sonstigen Beteiligten vor der Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts anzuhören.

(2) Das Gericht hat die zuständige Behörde vor der Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts anzuhören. Die Anhörung soll vor der Einholung eines Gutachtens nach § 280 erfolgen und sich insbesondere auf folgende Kriterien beziehen:

1.
persönliche, gesundheitliche und soziale Situation des Betroffenen,
2.
Erforderlichkeit der Betreuung einschließlich geeigneter anderer Hilfen (§ 1814 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs),
3.
Betreuerauswahl unter Berücksichtigung des Vorrangs der Ehrenamtlichkeit (§ 1816 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) und
4.
diesbezügliche Sichtweise des Betroffenen.

(3) Auf Verlangen des Betroffenen hat das Gericht eine ihm nahestehende Person anzuhören, wenn dies ohne erhebliche Verzögerung möglich ist.

(4) Das Gericht hat im Fall einer Betreuerbestellung oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für einen Minderjährigen (§ 1814 Absatz 5 und § 1825 Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) den gesetzlichen Vertreter des Betroffenen anzuhören.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Bundesgerichtshof - XII ZB 59/25
3. Dezember 2025
XII ZB 59/25 3. Dezember 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - XII ZB 285/25
13. August 2025
XII ZB 285/25 13. August 2025
Beschluss vom Amtsgericht Lichtenberg - 160 XVII 5097/24
7. August 2025
160 XVII 5097/24 7. August 2025
Beschluss vom Amtsgericht Lübeck - 420 XVII 48598
13. Juni 2025
420 XVII 48598 13. Juni 2025
Beschluss vom Landgericht Duisburg - 12 T 19/25 + 12 T 21/25
10. Februar 2025
12 T 19/25 + 12 T 21/25 10. Februar 2025
Beschluss vom Landgericht Duisburg - 12 T 34/24
28. Januar 2025
12 T 34/24 28. Januar 2025
Beschluss vom Amtsgericht Regensburg - XVII 596/22
24. Januar 2023
XVII 596/22 24. Januar 2023
Beschluss vom Landgericht Lübeck (7. Zivilkammer) - 7 T 585/21
14. Dezember 2022
7 T 585/21 14. Dezember 2022
Beschluss vom Bundesgerichtshof - XII ZB 442/21
12. Januar 2022
XII ZB 442/21 12. Januar 2022
Beschluss vom Unknown court (12. Zivilsenat) - XII ZB 135/21
14. Juli 2021
XII ZB 135/21 14. Juli 2021