Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 154/25

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Ver­sagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Be­schluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 31.1.2025 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerde­verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah­ren auf 7.500,00 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen