HeizölLBV
Verordnung über Lieferbeschränkungen für leichtes Heizöl in einer Versorgungskrise
- Eingangsformel
- § 1 Liefer- und Bezugsbeschränkungen
- § 2 Umfang der Lieferung und des Bezugs
- § 3 Fälle besonderen Bedarfs
- § 4 Referenzmenge auf Grund bisherigen Bezugs und Referenzzeit
- § 5 Referenzmenge bei Neu- und Zusatzbedarf für Raumheizung
- § 6 Referenzmenge bei Neu- und Zusatzbedarf für öffentliche, gewerbliche, landwirtschaftliche und freiberufliche Zwecke
- § 7 Referenzmenge bei Wechsel des Abnehmers
- § 8 Lieferpflicht
- § 9 Anordnung der Belieferung von Abnehmern
- § 10 Feststellung der Bezugsrechte der Abnehmer durch Heizölhändler
- § 11 Eintragungen in die Lieferaufzeichnungen der Heizölhändler
- § 12 Bescheinigungen der Heizölhändler über Lieferungen in der Referenzzeit
- § 13 Anordnung der Ausstellung einer Bescheinigung nach § 12
- § 14 Verfahren, wenn Bescheinigungen nicht erlangt werden können oder abhanden gekommen sind
- § 15 Zuständige Stellen
- § 16 Aufbewahrungsempfehlung an Abnehmer
- § 17 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht der Heizölhändler
- § 18 Ordnungswidrigkeiten
- § 19 Berlin-Klausel
- § 20 Inkrafttreten und Anwendung dieser Verordnung, Übergangsregelung
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4
Versionen
- 1. Januar 1990 (ausgewählt)