IRG § 61 Gerichtliche Entscheidung

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

(1) Hält ein Gericht, das für die Leistung der Rechtshilfe zuständig ist, die Voraussetzungen für die Leistung der Rechtshilfe für nicht gegeben, so begründet es seine Auffassung und holt die Entscheidung des Oberlandesgerichts ein. Das Oberlandesgericht entscheidet ferner auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht oder im Fall des § 66 auf Antrag desjenigen, der geltend macht, er würde durch die Herausgabe in seinen Rechten verletzt werden, darüber, ob die Voraussetzungen für die Leistung der Rechtshilfe gegeben sind. Für das Verfahren vor dem Oberlandesgericht gelten die §§ 30, 31 Abs. 1, 3 und 4, §§ 32, 33 Abs. 1, 2 und 4, § 38 Abs. 4 Satz 2, § 40 Abs. 1 sowie die Vorschriften des 11. Abschnittes des I. Buches der Strafprozeßordnung mit Ausnahme der §§ 140 bis 143 entsprechend. Für das weitere Verfahren gilt § 42 entsprechend.

(2) Örtlich zuständig sind das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht, in deren Bezirk die Rechtshilfe geleistet werden soll oder geleistet worden ist. Sind Rechtshilfehandlungen in den Bezirken verschiedener Oberlandesgerichte vorzunehmen oder vorgenommen worden, so richtet sich die Zuständigkeit danach, welches Oberlandesgericht oder, solange noch kein Oberlandesgericht befaßt ist, welche Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht zuerst mit der Sache befaßt wurde.

(3) Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist für die Gerichte und Behörden, die für die Leistung der Rechtshilfe zuständig sind, bindend.

(4) Die Rechtshilfe darf nicht bewilligt werden, wenn das Oberlandesgericht entschieden hat, daß die Voraussetzungen für die Leistung der Rechtshilfe nicht vorliegen.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Stuttgart - 1 ARs 54/15
9. November 2015
1 ARs 54/15 9. November 2015
Beschluss vom Oberlandesgericht Stuttgart - 1 Ausl 289/15
24. September 2015
1 Ausl 289/15 24. September 2015
Beschluss vom Oberlandesgericht Stuttgart - 1 Ausl 218/15
30. Juli 2015
1 Ausl 218/15 30. Juli 2015
Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - AuslS 128/14
28. Oktober 2014
AuslS 128/14 28. Oktober 2014
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle (1. Strafsenat) - 1 Ausl 60/12
5. Februar 2013
1 Ausl 60/12 5. Februar 2013