Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

JGG § 15 Auflagen

Jugendgerichtsgesetz

(1) Der Richter kann dem Jugendlichen auferlegen,

1.
nach Kräften den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen,
2.
sich persönlich bei dem Verletzten zu entschuldigen,
3.
Arbeitsleistungen zu erbringen oder
4.
einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu zahlen.
Dabei dürfen an den Jugendlichen keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden.

(2) Der Richter soll die Zahlung eines Geldbetrages nur anordnen, wenn

1.
der Jugendliche eine leichte Verfehlung begangen hat und anzunehmen ist, daß er den Geldbetrag aus Mitteln zahlt, über die er selbständig verfügen darf, oder
2.
dem Jugendlichen der Gewinn, den er aus der Tat erlangt, oder das Entgelt, das er für sie erhalten hat, entzogen werden soll.

(3) Der Richter kann nachträglich Auflagen ändern oder von ihrer Erfüllung ganz oder zum Teil befreien, wenn dies aus Gründen der Erziehung geboten ist. Bei schuldhafter Nichterfüllung von Auflagen gilt § 11 Abs. 3 entsprechend. Ist Jugendarrest vollstreckt worden, so kann der Richter die Auflagen ganz oder zum Teil für erledigt erklären.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Urteil vom Amtsgericht Köln - 650 Ls 320/24
22. Juli 2025
650 Ls 320/24 22. Juli 2025
Urteil vom Bundesgerichtshof - 3 StR 448/24
17. April 2025
3 StR 448/24 17. April 2025
Urteil vom Landgericht Krefeld - 23 NBs 42/24
24. März 2025
23 NBs 42/24 24. März 2025
Urteil vom Landgericht Krefeld - 21 KLs 31/23
22. Mai 2024
21 KLs 31/23 22. Mai 2024
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 1 StR 470/23
24. Januar 2024
1 StR 470/23 24. Januar 2024
Urteil vom Finanzgericht Münster - 4 K 1382/20 G,F
18. Dezember 2023
4 K 1382/20 G,F 18. Dezember 2023
Beschluss vom Landgericht München II - 1 J Qs 12/23 jug
9. November 2023
1 J Qs 12/23 jug 9. November 2023
Urteil vom Landgericht Wuppertal - 21 KLs 6/23
14. September 2023
21 KLs 6/23 14. September 2023
Urteil vom Landgericht Duisburg - 33 KLs - 825 Js 154/22 - 9/23
25. Juli 2023
33 KLs - 825 Js 154/22 - 9/23 25. Juli 2023
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 3 StR 383/22
29. November 2022
3 StR 383/22 29. November 2022