Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 4 RVs 90/20

Tenor

Das Urteil des Amtsgerichts – Jugendschöffengericht – Borken vom 06.02.2020 wird dahingehend abgeändert, dass die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 6.060,00 Euro angeordnet wird.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Angeklagte.


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