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JGG § 55 Anfechtung von Entscheidungen

Jugendgerichtsgesetz

(1) Eine Entscheidung, in der lediglich Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel angeordnet oder die Auswahl und Anordnung von Erziehungsmaßregeln dem Familiengericht überlassen sind, kann nicht wegen des Umfangs der Maßnahmen und nicht deshalb angefochten werden, weil andere oder weitere Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel hätten angeordnet werden sollen oder weil die Auswahl und Anordnung der Erziehungsmaßregeln dem Familiengericht überlassen worden sind. Diese Vorschrift gilt nicht, wenn der Richter angeordnet hat, Hilfe zur Erziehung nach § 12 Nr. 2 in Anspruch zu nehmen.

(2) Wer eine zulässige Berufung eingelegt hat, kann gegen das Berufungsurteil nicht mehr Revision einlegen. Hat der Angeklagte, der Erziehungsberechtigte oder der gesetzliche Vertreter eine zulässige Berufung eingelegt, so steht gegen das Berufungsurteil keinem von ihnen das Rechtsmittel der Revision zu.

(3) Der Erziehungsberechtigte oder der gesetzliche Vertreter kann das von ihm eingelegte Rechtsmittel nur mit Zustimmung des Angeklagten zurücknehmen.

(4) Soweit ein Beteiligter nach Absatz 1 Satz 1 an der Anfechtung einer Entscheidung gehindert ist oder nach Absatz 2 kein Rechtsmittel gegen die Berufungsentscheidung einlegen kann, gilt § 356a der Strafprozessordnung entsprechend.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Bundesgerichtshof - 4 StR 645/25
13. Januar 2026
4 StR 645/25 13. Januar 2026
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 2 StR 126/25
4. November 2025
2 StR 126/25 4. November 2025
Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 203 StRR 354/24
12. August 2024
203 StRR 354/24 12. August 2024
Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 204 StRR 209/24
4. Juli 2024
204 StRR 209/24 4. Juli 2024
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 4 StR 390/23
3. Juli 2024
4 StR 390/23 3. Juli 2024
Beschluss vom Kammergericht (4. Strafsenat) - 4 Ws 7/24, 4 Ws 7/24 - 161 AR 6/24
29. Februar 2024
4 Ws 7/24, 4 Ws 7/24 - 161 AR 6/24 29. Februar 2024
Urteil vom Kammergericht (4. Strafsenat) - 4 ORs 72/23, 4 ORs 72/23 - 161 Ss 133/23
27. Dezember 2023
4 ORs 72/23, 4 ORs 72/23 - 161 Ss 133/23 27. Dezember 2023
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 2 StR 226/23
26. Oktober 2023
2 StR 226/23 26. Oktober 2023
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 5 StR 335/23
24. Oktober 2023
5 StR 335/23 24. Oktober 2023
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle - 2 ORs 82/23
27. September 2023
2 ORs 82/23 27. September 2023