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JGG § 59 Anfechtung

Jugendgerichtsgesetz

(1) Gegen eine Entscheidung, durch welche die Aussetzung der Jugendstrafe angeordnet oder abgelehnt wird, ist, wenn sie für sich allein oder nur gemeinsam mit der Entscheidung über die Anordnung eines Jugendarrests nach § 16a angefochten wird, sofortige Beschwerde zulässig. Das gleiche gilt, wenn ein Urteil nur deshalb angefochten wird, weil die Strafe nicht ausgesetzt worden ist.

(2) Gegen eine Entscheidung über die Dauer der Bewährungszeit (§ 22), die Dauer der Unterstellungszeit (§ 24), die erneute Anordnung der Unterstellung in der Bewährungszeit (§ 24 Abs. 2) und über Weisungen oder Auflagen (§ 23) ist Beschwerde zulässig. Sie kann nur darauf gestützt werden, daß die Bewährungs- oder die Unterstellungszeit nachträglich verlängert, die Unterstellung erneut angeordnet worden oder daß eine getroffene Anordnung gesetzwidrig ist.

(3) Gegen den Widerruf der Aussetzung der Jugendstrafe (§ 26 Abs. 1) ist sofortige Beschwerde zulässig.

(4) Der Beschluß über den Straferlaß (§ 26a) ist nicht anfechtbar.

(5) Wird gegen ein Urteil eine zulässige Revision und gegen eine Entscheidung, die sich auf eine in dem Urteil angeordnete Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung bezieht, Beschwerde eingelegt, so ist das Revisionsgericht auch zur Entscheidung über die Beschwerde zuständig.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen - Vf. 78-IV-25 (HS)/Vf. 86-IV-25 (e.A.)
13. November 2025
Vf. 78-IV-25 (HS)/Vf. 86-IV-25 (e.A.) 13. November 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 4 StR 176/24
20. Juni 2024
4 StR 176/24 20. Juni 2024
Beschluss vom Landgericht Hamburg (27. Große Strafkammer) - 627 Qs 24/23
16. August 2023
627 Qs 24/23 16. August 2023
Beschluss vom Landgericht Saarbrücken (1. Jugendkammer) - 3 Qs 11/23
14. März 2023
3 Qs 11/23 14. März 2023
Beschluss vom Landgericht Saarbrücken (1. Jugendkammer) - 3 Qs 1/23
31. Januar 2023
3 Qs 1/23 31. Januar 2023
Beschluss vom Bundesgerichtshof - StB 7 - 9/22, StB 7/22, StB 8/22, StB 9/22
5. Juli 2022
StB 7 - 9/22, StB 7/22, StB 8/22, StB 9/22 5. Juli 2022
Beschluss vom Bundesgerichtshof - StB 5/22
24. März 2022
StB 5/22 24. März 2022
Urteil vom Unknown court (3. Strafsenat) - 3 StR 245/21
27. Januar 2022
3 StR 245/21 27. Januar 2022
Beschluss vom Landgericht Limburg a.d. Lahn (2. Strafkammer) - 2 Qs 56/21
7. Mai 2021
2 Qs 56/21 7. Mai 2021
Beschluss vom Unknown court (3. Strafsenat) - StB 23/20
31. August 2020
StB 23/20 31. August 2020