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JGG § 67 Stellung des Erziehungsberechtigten und des gesetzlichen Vertreters

Jugendgerichtsgesetz

(1) Soweit der Beschuldigte ein Recht darauf hat, gehört zu werden, Fragen und Anträge zu stellen oder bei Untersuchungshandlungen anwesend zu sein, steht dieses Recht auch dem Erziehungsberechtigten und dem gesetzlichen Vertreter zu.

(2) Ist eine Mitteilung an den Beschuldigten vorgeschrieben, so soll die entsprechende Mitteilung an den Erziehungsberechtigten und den gesetzlichen Vertreter gerichtet werden.

(3) Die Rechte des gesetzlichen Vertreters zur Wahl eines Verteidigers und zur Einlegung von Rechtsbehelfen stehen auch dem Erziehungsberechtigten zu.

(4) Der Richter kann diese Rechte dem Erziehungsberechtigten und dem gesetzlichen Vertreter entziehen, soweit sie verdächtig sind, an der Verfehlung des Beschuldigten beteiligt zu sein, oder soweit sie wegen einer Beteiligung verurteilt sind. Liegen die Voraussetzungen des Satzes 1 bei dem Erziehungsberechtigten oder dem gesetzlichen Vertreter vor, so kann der Richter die Entziehung gegen beide aussprechen, wenn ein Mißbrauch der Rechte zu befürchten ist. Stehen dem Erziehungsberechtigten und dem gesetzlichen Vertreter ihre Rechte nicht mehr zu, so bestellt das Familiengericht einen Pfleger zur Wahrnehmung der Interessen des Beschuldigten im anhängigen Strafverfahren. Die Hauptverhandlung wird bis zur Bestellung des Pflegers ausgesetzt.

(5) Sind mehrere erziehungsberechtigt, so kann jeder von ihnen die in diesem Gesetz bestimmten Rechte des Erziehungsberechtigten ausüben. In der Hauptverhandlung oder in einer sonstigen Verhandlung vor dem Richter wird der abwesende Erziehungsberechtigte als durch den anwesenden vertreten angesehen. Sind Mitteilungen oder Ladungen vorgeschrieben, so genügt es, wenn sie an einen Erziehungsberechtigten gerichtet werden.

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Zitiert von

Beschluss vom Bundesgerichtshof - StB 70/25
20. Januar 2026
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Urteil vom Landgericht Arnsberg - 8 NBs 6/25
6. November 2025
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Urteil vom Amtsgericht Arnsberg - 17 Ls-411 Js 963/23-44/24
20. März 2025
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Beschluss vom Unknown court (3. Strafsenat) - 3 StR 132/20
4. August 2020
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Beschluss vom Bundesgerichtshof - 5 StR 257/19
13. August 2019
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Urteil vom Unknown court (5. Strafsenat) - 5 StR 2/19
18. Juni 2019
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Beschluss vom Bundesgerichtshof (3. Strafsenat) - 3 StR 510/16
11. Juli 2017
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Beschluss vom Bundesgerichtshof (4. Strafsenat) - 4 StR 645/16
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Urteil vom Landgericht Köln - 13 S 129/15
13. Januar 2016
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