Urteil vom Landgericht Köln - 13 S 129/15

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Brühl vom 11.06.2015, Az. 21 C 140/14 abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar

Die Revision wird nicht zugelassen.


G r ü n d e :

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