MZG

Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte


Standangaben

  • Zuletzt geändert durch Art. 11 Abs. 3 G v. 16.4.2026 I Nr. 107 (Stand)

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