Wird eine Sache nicht durch Urteil erledigt, so ermäßigt sich die Gebühr auf die Hälfte. Die Gebühr entfällt, wenn die Erledigung auf einer Rechtsänderung beruht.
Warning: This law text might be outdated since the content is not activately maintained. Please check with offical sources.
SGG § 186
Sozialgerichtsgesetz
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.