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StGB § 79 Verjährungsfrist

Strafgesetzbuch

(1) Eine rechtskräftig verhängte Strafe oder Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) darf nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr vollstreckt werden.

(2) Die Vollstreckung von lebenslangen Freiheitsstrafen verjährt nicht.

(3) Die Verjährungsfrist beträgt

1.
fünfundzwanzig Jahre bei Freiheitsstrafe von mehr als zehn Jahren,
2.
zwanzig Jahre bei Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren,
3.
zehn Jahre bei Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren,
4.
fünf Jahre bei Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr und bei Geldstrafe von mehr als dreißig Tagessätzen,
5.
drei Jahre bei Geldstrafe bis zu dreißig Tagessätzen.

(4) Die Vollstreckung der Sicherungsverwahrung und der unbefristeten Führungsaufsicht (§ 68c Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3) verjähren nicht. Die Verjährungsfrist beträgt

1.
fünf Jahre in den sonstigen Fällen der Führungsaufsicht sowie bei der ersten Unterbringung in einer Entziehungsanstalt,
2.
zehn Jahre bei den übrigen Maßnahmen.

(5) Ist auf Freiheitsstrafe und Geldstrafe zugleich oder ist neben einer Strafe auf eine freiheitsentziehende Maßregel, auf Einziehung oder Unbrauchbarmachung erkannt, so verjährt die Vollstreckung der einen Strafe oder Maßnahme nicht früher als die der anderen. Jedoch hindert eine zugleich angeordnete Sicherungsverwahrung die Verjährung der Vollstreckung von Strafen oder anderen Maßnahmen nicht.

(6) Die Verjährung beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (11. Senat) - 11 S 644/25
3. November 2025
11 S 644/25 3. November 2025
Beschluss vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 19 ZB 25.892
21. Juli 2025
19 ZB 25.892 21. Juli 2025
Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 206 StRR 75/25
10. März 2025
206 StRR 75/25 10. März 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Ws 146/24
19. Juni 2024
2 Ws 146/24 19. Juni 2024
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 5 StR 12/23
18. März 2024
5 StR 12/23 18. März 2024
Beschluss vom Landgericht Lübeck (Strafkammer) - 6 KLs 12/12
11. Januar 2024
6 KLs 12/12 11. Januar 2024
Beschluss vom Landgericht Nürnberg-Fürth - II StVK 1122/22
19. Dezember 2023
II StVK 1122/22 19. Dezember 2023
Urteil vom Bundesgerichtshof - III ZR 178/22
15. Juni 2023
III ZR 178/22 15. Juni 2023
Urteil vom Verwaltungsgericht Magdeburg (5. Kammer) - 5 A 137/20 MD
23. Juni 2022
5 A 137/20 MD 23. Juni 2022
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle (2. Strafsenat) - 2 Ws 36/22
1. April 2022
2 Ws 36/22 1. April 2022