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StPO § 115a Vorführung vor den Richter des nächsten Amtsgerichts

Strafprozeßordnung

(1) Kann der Beschuldigte nicht spätestens am Tag nach der Ergreifung dem zuständigen Gericht vorgeführt werden, so ist er unverzüglich, spätestens am Tage nach der Ergreifung, dem nächsten Amtsgericht vorzuführen.

(2) Das Gericht hat den Beschuldigten unverzüglich nach der Vorführung, spätestens am nächsten Tage, zu vernehmen. Bei der Vernehmung wird, soweit möglich, § 115 Abs. 3 angewandt. Ergibt sich bei der Vernehmung, dass der Haftbefehl aufgehoben, seine Aufhebung durch die Staatsanwaltschaft beantragt (§ 120 Abs. 3) oder der Ergriffene nicht die in dem Haftbefehl bezeichnete Person ist, so ist der Ergriffene freizulassen. Erhebt dieser sonst gegen den Haftbefehl oder dessen Vollzug Einwendungen, die nicht offensichtlich unbegründet sind, oder hat das Gericht Bedenken gegen die Aufrechterhaltung der Haft, so teilt es diese dem zuständigen Gericht und der zuständigen Staatsanwaltschaft unverzüglich und auf dem nach den Umständen angezeigten schnellsten Wege mit; das zuständige Gericht prüft unverzüglich, ob der Haftbefehl aufzuheben oder außer Vollzug zu setzen ist.

(3) Wird der Beschuldigte nicht freigelassen, so ist er auf sein Verlangen dem zuständigen Gericht zur Vernehmung nach § 115 vorzuführen. Der Beschuldigte ist auf dieses Recht hinzuweisen und gemäß § 115 Abs. 4 zu belehren.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Celle - 1 Ws 24/26
16. März 2026
1 Ws 24/26 16. März 2026
Beschluss vom Landgericht Frankfurt am Main (16. Große Strafkammer) - 5/16 Qs 20/25
8. Oktober 2025
5/16 Qs 20/25 8. Oktober 2025
Beschluss vom Landgericht Hildesheim - 21 Qs 21/25
11. August 2025
21 Qs 21/25 11. August 2025
Beschluss vom Landgericht Regensburg - 10 Qs 5/25
14. Januar 2025
10 Qs 5/25 14. Januar 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ws 417/24
3. Dezember 2024
3 Ws 417/24 3. Dezember 2024
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle - 2 Ws 257/24
26. September 2024
2 Ws 257/24 26. September 2024
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 Ws 12/24
30. Januar 2024
2 Ws 12/24 30. Januar 2024
Beschluss vom Landgericht Frankenthal (Pfalz) (1. Strafkammer) - 1 Qs 76/23
27. April 2023
1 Qs 76/23 27. April 2023
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 Ws 39/21
22. April 2021
4 Ws 39/21 22. April 2021
Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht (1. Strafsenat) - Ausl 35/20
16. Februar 2021
Ausl 35/20 16. Februar 2021