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StVollzG § 27 Überwachung der Besuche

Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung

(1) Die Besuche dürfen aus Gründen der Behandlung oder der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt überwacht werden, es sei denn, es liegen im Einzelfall Erkenntnisse dafür vor, daß es der Überwachung nicht bedarf. Die Unterhaltung darf nur überwacht werden, soweit dies im Einzelfall aus diesen Gründen erforderlich ist.

(2) Ein Besuch darf abgebrochen werden, wenn Besucher oder Gefangene gegen die Vorschriften dieses Gesetzes oder die auf Grund dieses Gesetzes getroffenen Anordnungen trotz Abmahnung verstoßen. Die Abmahnung unterbleibt, wenn es unerläßlich ist, den Besuch sofort abzubrechen.

(3) Besuche von Verteidigern werden nicht überwacht.

(4) Gegenstände dürfen beim Besuch nur mit Erlaubnis übergeben werden. Dies gilt nicht für die bei dem Besuch des Verteidigers übergebenen Schriftstücke und sonstigen Unterlagen sowie für die bei dem Besuch eines Rechtsanwalts oder Notars zur Erledigung einer den Gefangenen betreffenden Rechtssache übergebenden Schriftstücke und sonstigen Unterlagen; bei dem Besuch eines Rechtsanwalts oder Notars kann die Übergabe aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt von der Erlaubnis abhängig gemacht werden. § 29 Abs. 1 Satz 2 und 3 bleibt unberührt.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (1. Senat) - 1 S 3351/21
31. Mai 2023
1 S 3351/21 31. Mai 2023
Beschluss vom Kammergericht (5. Strafsenat) - 5 Ws 8/22 Vollz
9. Februar 2023
5 Ws 8/22 Vollz 9. Februar 2023
Beschluss vom Kammergericht (5. Strafsenat) - 5 Ws 149/19 Vollz
20. Januar 2020
5 Ws 149/19 Vollz 20. Januar 2020
Beschluss vom Kammergericht (5. Strafsenat) - 5 Ws 117/18 Vollz
4. Dezember 2018
5 Ws 117/18 Vollz 4. Dezember 2018
Beschluss vom Oberlandesgericht Naumburg (1. Strafsenat) - 1 Ws (RB) 6/15
30. Januar 2015
1 Ws (RB) 6/15 30. Januar 2015
Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen - 1 Ws 12/14
2. Juni 2014
1 Ws 12/14 2. Juni 2014
Beschluss vom Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin - 151/11
14. Mai 2014
151/11 14. Mai 2014
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - III-1 Vollz (Ws) 328/11
11. August 2011
III-1 Vollz (Ws) 328/11 11. August 2011
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle (1. Strafsenat) - 1 Ws 366/10 (StrVollz)
11. August 2010
1 Ws 366/10 (StrVollz) 11. August 2010
Urteil vom Verwaltungsgericht Trier (Disziplinarkammer) - 3 K 387/09.TR
8. Dezember 2009
3 K 387/09.TR 8. Dezember 2009