UVPG Anlage 5 Liste "SUP-pflichtiger Pläne und Programme"

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

(Fundstelle: BGBl. I 2010, 127;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Nachstehende Pläne und Programme fallen nach § 2 Absatz 7 in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes.

Legende: Nr. = Nummer des Plans oder Programms Plan oder
Programm

=

Art des Plans oder Programms
Nr. Plan oder Programm 1. Obligatorische Strategische Umweltprüfung nach § 35 Absatz 1 Nummer 1 1.1 Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene einschließlich Bedarfspläne nach einem Verkehrswegeausbaugesetz des Bundes 1.2 Ausbaupläne nach § 12 Absatz 1 des Luftverkehrsgesetzes, wenn diese bei ihrer Aufstellung oder Änderung über den Umfang der Entscheidungen nach § 8 Absatz 1 und 2 des Luftverkehrsgesetzes wesentlich hinausreichen 1.3 Risikomanagementpläne nach § 75 des Wasserhaushaltsgesetzes und die Aktualisierung der vergleichbaren Pläne nach § 75 Absatz 6 des Wasserhaushaltsgesetzes 1.4 Maßnahmenprogramme nach § 82 des Wasserhaushaltsgesetzes 1.5 Raumordnungsplanungen nach § 13 des Raumordnungsgesetzes 1.6 Raumordnungsplanungen des Bundes nach § 17 Absatz 1 und 2 des Raumordnungsgesetzes 1.7 (weggefallen) 1.8 Bauleitplanungen nach den §§ 6 und 10 des Baugesetzbuchs 1.9 Maßnahmenprogramme nach § 45h des Wasserhaushaltsgesetzes 1.10 Bundesbedarfspläne nach § 12e des Energiewirtschaftsgesetzes 1.11 Bundesfachplanungen nach den §§ 4 und 5 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz 1.12 Nationale Aktionsprogramme nach Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (ABl. L 375 vom 31.12.1991, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 1137/2008 (ABl. L 311 vom 21.11.2008, S. 1) geändert worden ist 1.13 Das Nationale Entsorgungsprogramm nach § 2c des Atomgesetzes 1.14 Bundesfachpläne Offshore nach § 17a des Energiewirtschaftsgesetzes 1.15 Festlegung der Standortregionen für die übertägige Erkundung nach § 15 Absatz 3 des Standortauswahlgesetzes 1.16 Festlegung der Standorte für die untertägige Erkundung nach § 17 Absatz 2 des Standortauswahlgesetzes 1.17 Flächenentwicklungspläne nach § 5 des Windenergie-auf-See-Gesetzes 1.18 Feststellungen der Eignung einer Fläche und der installierbaren Leistung auf der Fläche nach § 12 Absatz 5 des Windenergie-auf-See-Gesetzes 2. Strategische Umweltprüfung bei Rahmensetzung nach § 35 Absatz 1 Nummer 2 2.1 Lärmaktionspläne nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 2.2 Luftreinhaltepläne nach § 47 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 2.3 Abfallwirtschaftskonzepte nach § 21 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes 2.4 Fortschreibung der Abfallwirtschaftskonzepte nach § 16 Absatz 3 Satz 4, 2. Alternative des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 6. Oktober 2011 (BGBl. I S. 1986) geändert worden ist, 2.5 Abfallwirtschaftspläne nach § 30 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, einschließlich von besonderen Kapiteln oder gesonderten Teilplänen über die Entsorgung von gefährlichen Abfällen, Altbatterien und Akkumulatoren oder Verpackungen und Verpackungsabfällen 2.6 Abfallvermeidungsprogramme nach § 33 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes 2.7 Operationelle Programme aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung, dem Europäischen Sozialfonds, dem Kohäsionsfonds und dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes 2.8 (zukünftig in Kraft) 2.9 (zukünftig in Kraft) 2.10 (zukünftig in Kraft) 2.11 (zukünftig in Kraft) 2.12 Aktionspläne nach § 40d des Bundesnaturschutzgesetzes

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