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VersammlG § 17a

Gesetz über Versammlungen und Aufzüge

(1) Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich zu führen.

(2) Es ist auch verboten,

1.
an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen.
2.
bei derartigen Veranstaltungen oder auf dem Weg dorthin Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern.

(3) Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn es sich um Veranstaltungen im Sinne des § 17 handelt. Die zuständige Behörde kann weitere Ausnahmen von den Verboten der Absätze 1 und 2 zulassen, wenn eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nicht zu besorgen ist.

(4) Die zuständige Behörde kann zur Durchsetzung der Verbote der Absätze 1 und 2 Anordnungen treffen. Sie kann insbesondere Personen, die diesen Verboten zuwiderhandeln, von der Veranstaltung ausschließen.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 206 StRR 196/25
7. Juli 2025
206 StRR 196/25 7. Juli 2025
Urteil vom Staatsgerichtshof des Landes Hessen - P.St. 2920, P.St. 2931
6. März 2025
P.St. 2920, P.St. 2931 6. März 2025
Beschluss vom Verwaltungsgericht Koblenz (3. Kammer) - 3 L 38/22.KO
14. Januar 2022
3 L 38/22.KO 14. Januar 2022
Beschluss vom Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken (1. Strafsenat) - 1 OLG 2 Ss 87/20
19. Januar 2021
1 OLG 2 Ss 87/20 19. Januar 2021
Beschluss vom Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken (1. Strafsenat) - 1 OLG 2 Ss 61/18
28. März 2019
1 OLG 2 Ss 61/18 28. März 2019
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 RVs 158/17
28. Dezember 2017
4 RVs 158/17 28. Dezember 2017
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 RVs 97/17
7. September 2017
4 RVs 97/17 7. September 2017
Urteil vom Verwaltungsgericht Stuttgart - 5 K 5066/14
21. Juli 2015
5 K 5066/14 21. Juli 2015
Beschluss vom Kammergericht (4. Strafsenat) - (4) 161 Ss 198/12 (310/12)
11. Dezember 2012
(4) 161 Ss 198/12 (310/12) 11. Dezember 2012
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 RVs 113/12
20. November 2012
4 RVs 113/12 20. November 2012