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VwGO § 134

Verwaltungsgerichtsordnung

(1) Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts (§ 49 Nr. 2) steht den Beteiligten die Revision unter Übergehung der Berufungsinstanz zu, wenn der Kläger und der Beklagte der Einlegung der Sprungrevision schriftlich zustimmen und wenn sie von dem Verwaltungsgericht im Urteil oder auf Antrag durch Beschluß zugelassen wird. Der Antrag ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils schriftlich zu stellen. Die Zustimmung zu der Einlegung der Sprungrevision ist dem Antrag oder, wenn die Revision im Urteil zugelassen ist, der Revisionsschrift beizufügen.

(2) Die Revision ist nur zuzulassen, wenn die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 vorliegen. Das Bundesverwaltungsgericht ist an die Zulassung gebunden. Die Ablehnung der Zulassung ist unanfechtbar.

(3) Lehnt das Verwaltungsgericht den Antrag auf Zulassung der Revision durch Beschluß ab, beginnt mit der Zustellung dieser Entscheidung der Lauf der Frist für den Antrag auf Zulassung der Berufung von neuem, sofern der Antrag in der gesetzlichen Frist und Form gestellt und die Zustimmungserklärung beigefügt war. Läßt das Verwaltungsgericht die Revision durch Beschluß zu, beginnt der Lauf der Revisionsfrist mit der Zustellung dieser Entscheidung.

(4) Die Revision kann nicht auf Mängel des Verfahrens gestützt werden.

(5) Die Einlegung der Revision und die Zustimmung gelten als Verzicht auf die Berufung, wenn das Verwaltungsgericht die Revision zugelassen hat.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (2. Kammer) - 2 K 120/24.F
19. März 2026
2 K 120/24.F 19. März 2026
Urteil vom Verwaltungsgericht Hannover - 9 A 2958/24
26. Februar 2026
9 A 2958/24 26. Februar 2026
Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 22 K 677/25.A
18. Februar 2026
22 K 677/25.A 18. Februar 2026
Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 16 K 4020/24
15. Januar 2026
16 K 4020/24 15. Januar 2026
Beschluss vom Bundessozialgericht - B 4 AS 14/25 R
18. Dezember 2025
B 4 AS 14/25 R 18. Dezember 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 5 K 2074/25
4. Dezember 2025
5 K 2074/25 4. Dezember 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 5 K 5238/25
4. Dezember 2025
5 K 5238/25 4. Dezember 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 5 K 3699/25
4. Dezember 2025
5 K 3699/25 4. Dezember 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 5 K 3234/25
4. Dezember 2025
5 K 3234/25 4. Dezember 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Berlin (11. Kammer) - 11 K 175/25
28. November 2025
11 K 175/25 28. November 2025