WODrittelbG
Verordnung zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach
dem Drittelbeteiligungsgesetz
- Inhaltsübersicht
- § 1 Mitteilung des Unternehmens
- § 2 Betriebswahlvorstand, Bildung und Zusammensetzung
- § 3 Geschäftsführung des Betriebswahlvorstands
- § 4 Wählerliste
- § 5 Wahlausschreiben, Einleitung der Wahl, Bekanntmachung
- § 6 Einspruch gegen die Wählerliste
- § 7 Wahlvorschläge
- § 8 Wahlvorschläge für Ersatzmitglieder
- § 9 Bestätigung und Prüfung der Wahlvorschläge
- § 10 Ungültige Wahlvorschläge
- § 11 Nachfrist für Wahlvorschläge
- § 12 Bekanntmachung der Wahlvorschläge
- § 13 Stimmabgabe, Stimmzettel
- § 14 Wahlvorgang
- § 15 (weggefallen)
- § 16 Voraussetzungen der schriftlichen Stimmabgabe
- § 17 Verfahren bei der schriftlichen Stimmabgabe
- § 18 Öffentliche Stimmauszählung
- § 19 Ermittlung der Gewählten
- § 20 Niederschrift des Wahlergebnisses
- § 21 Bekanntmachung des Wahlergebnisses und Benachrichtigung der Gewählten
- § 22 Aufbewahrung der Wahlakten, Bekanntmachung des Unternehmens
- § 23 Allgemeine Vorschriften
- § 24 Mitteilung des Unternehmens
- § 25 Wahlvorstände
- § 26 Zusammensetzung des Unternehmenswahlvorstands oder des
Hauptwahlvorstands
- § 27 Zusammensetzung und Aufgaben des Betriebswahlvorstands, Fristen
- § 28 Wahlausschreiben
- § 29 Wahlvorschläge
- § 30 Schriftliche Stimmabgabe
- § 31 Stimmauszählung, Niederschrift, Bekanntmachung
- § 32 Einleitung des Abberufungsverfahrens
- § 33 Liste der Abstimmungsberechtigten, Bekanntmachung
- § 34 Prüfung des Antrags auf Abberufung
- § 35 Abberufungsausschreiben
- § 36 Stimmzettel, Stimmabgabe
- § 37 Öffentliche Stimmauszählung, Abstimmungsergebnis, Akten
- § 38 Allgemeine Vorschriften
- § 39 Antrag, Unternehmenswahlvorstand, Hauptwahlvorstand
- § 40 Betriebswahlvorstand
- § 41 Abberufungsausschreiben
- § 42 Allgemeine Vorschriften
- § 43 Einleitung der Wahl
- § 44 Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen
- § 45 Stimmabgabe
- § 46 Allgemeine Vorschriften
- § 47 Einleitung des Abberufungsverfahrens
- § 48 Abberufungsausschreiben für Seebetriebe, Wählerliste
- § 49 Stimmabgabe
- § 50 Berechnung der Fristen
Standangaben
- Geändert durch Art. 5 V v. 26.8.2015 I 1443 (Hinweis)
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