Gegen die Entscheidung, durch die auf Grund der Vorschriften dieses Titels oder auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen die Aussetzung des Verfahrens angeordnet oder abgelehnt wird, findet die sofortige Beschwerde statt.
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ZPO § 252 Rechtsmittel bei Aussetzung
Zivilprozessordnung
Referenzen
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Zitiert von
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Beschluss vom Oberlandesgericht München - 8 U 8302/21
19. September 2022
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8 U 8302/21 | 19. September 2022 |
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Beschluss vom Oberlandesgericht München - 8 U 5530/21
6. Mai 2022
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8 U 5530/21 | 6. Mai 2022 |