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ZPO § 252 Rechtsmittel bei Aussetzung

Zivilprozessordnung

Gegen die Entscheidung, durch die auf Grund der Vorschriften dieses Titels oder auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen die Aussetzung des Verfahrens angeordnet oder abgelehnt wird, findet die sofortige Beschwerde statt.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht München - 8 U 8302/21
19. September 2022
8 U 8302/21 19. September 2022
Beschluss vom Oberlandesgericht München - 8 U 5530/21
6. Mai 2022
8 U 5530/21 6. Mai 2022