-
BinSchPatentV 1998 Eingangsformel (Law)
...III, Gliederungsnummer 9503-4, veröffentlichten bereinigten Fassung, der zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. April 1986 (BGBl. I S. 551) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium f...
-
BinSchPatentV 1998 § 6 Befreiungsmöglichkeiten (Law)
(1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann, unbeschadet des § 5 Abs. 1 Nr. 2 und des § 21, Inhaber von gleichwertigen Befreiungszeugnissen anderer Staaten vom Erfordernis de...
-
BinSchPatentV 1998 § 13 Erweiterung einer Fahrerlaubnis (Law)
Soll eine Fahrerlaubnis, ein Befähigungszeugnis nach § 5 Abs. 1 oder ein Streckenzeugnis um eine nach § 7 Abs. 2 erlaubnispflichtige Strecke erweitert werden, gelten § 10 Abs. 1 Nr. 4 und § 12 entspre...
-
BinSchPatentV 1998 § 17 Nachweis der Fahrzeit, Fahrleistungen und Streckenfahrten (Law)
(1) Die Fahrzeit und Fahrleistung sowie die Streckenfahrten sind durch ein geprüftes Schifferdienstbuch nach Maßgabe des § 3.09 Nummer 1 der Schiffspersonalverordnung für den Rhein nachzu...
-
BinSchPatentV 1998 § 28 Übergangsvorschriften (Law)
(1) Befähigungszeugnisse nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 entsprechen folgenden Fahrerlaubnisklassen: ...
-
BinSchPatentV 1998 Anlage 9 (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2006, 221) ...
-
BinSchPatentV 1998 § 2 Unberührt bleibende Vorschriften (Law)
Vorschriften, die das Führen von 1. Fahrzeugen auf dem Rhein mit Ausnahme der Fähren sowie auf der Edertalsperre und der Diemelt...
-
BinSchPatentV 1998 § 8 Besondere Fahrerlaubnisarten Elbschifferpatent, Donaukapitänspatent (Law)
(1) (weggefallen) (2) Eine Fahrerlaubnis kann als Donaukapitänspatent (Anlage 8) erteilt werden, wenn der Bewerber bereits Inhaber der für die Bundeswasserstraße Donau erforderlichen Fahrerl...
-
BinSchPatentV 1998 § 9 Streckenzeugnis (Law)
Die Erlaubnis zum Befahren einer Wasserstraße nach § 8 Abs. 1 oder Anlage 9 oder Teilstrecken davon wird durch ein Streckenzeugnis (Anlage 7) nachgewiesen bei Inhabern ...
-
BinSchPatentV 1998 § 24a Sicherstellung von Befähigungszeugnissen (Law)
(1) Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass eine Erlaubnis entzogen (§ 23) oder deren Ruhen angeordnet (§ 24 Abs. 2 oder 6) wird, so kann das Befähigungszeugnis durch die Wasserschutzpol...
-
BinSchPatentV 1998 § 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
...1998 in Kraft. (2)
-
BinSchPatentV 1998 Anlage 5 Muster Fährführerschein (Law)
...1998 7. ### 6. ...
-
BinSchPatentV 1998 Anlage 10 (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1997, 3089 Wasserstraßen der Zonen 1 und 2 nach § 4 Abs. 2: Kieler Förde ...
-
BinSchPatentV 1998 § 5 Geltung anderer Befähigungszeugnisse (Law)
(1) Eine nach dieser Verordnung vorgeschriebene Fahrerlaubnis wird ersetzt durch ein gültiges oder eine gültige: 1. Befähigungsz...
-
BinSchPatentV 1998 § 21 Erteilung einer Fahrerlaubnis ohne Prüfung (Law)
Gegen Vorlage eines 1. vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf Grund zwischenstaatlicher Abkommen oder ...
-
BinSchPatentV 1998 § 23 Entziehung der Fahrerlaubnis (Law)
(1) Erweist sich der Inhaber einer Fahrerlaubnis zum Führen von Fahrzeugen als untauglich oder unzuverlässig, hat die zuständige Behörde sie ihm zu entziehen. Rechtfertigen Tatsachen Zweifel an der Ta...
-
BinSchPatentV 1998 Anlage 4 Muster Sportschifferzeugnis (Law)
...1998 7. ### 6. ...
-
BinSchPatentV 1998 § 7 Einteilung der allgemeinen Fahrerlaubnisse (Law)
(1) Die Fahrerlaubnis wird in Klassen mit folgenden Berechtigungen erteilt: ...
-
BinSchPatentV 1998 § 15 Prüfungsausschuß (Law)
(1) Die zuständige Behörde bildet für die Abnahme der Prüfung einen oder mehrere Prüfungsausschüsse. Jeder Prüfungsausschuß besteht aus einem Vorsitzenden, der Angehöriger der Wasserstraßen- und Schif...
-
BinSchPatentV 1998 § 24 Wiederholungsuntersuchungen, Ruhen der Erlaubnis (Law)
(1) Der Inhaber einer Fahrerlaubnis nach § 3 Abs. 1 oder eines Befähigungszeugnisses nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 3 oder 5 darf ein Fahrzeug nicht führen, wenn er seine Tauglichkeit nicht durch...