-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 8 Zwischenprüfung (Law)
(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf ...
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 2 Ausbildungsdauer (Law)
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
...zbearbeitungsmechaniker/Holzbearbeitungsmechanikerin wird staatlich anerkannt.
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 5 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die in § 4 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt we...
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 6 Ausbildungsplan (Law)
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 7 Berichtsheft (Law)
Die Auszubildenden haben ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben ...
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 Eingangsformel (Law)
Auf Grund des § 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt durch Artikel 184 Nr. 1 der Verordnung vom 25. November 2003 (BG...
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 4 Ausbildungsberufsbild (Law)
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1. Berufsbildung, Arbeits- und Ta...
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 9 Abschlussprüfung (Law)
...zbearbeitungsmaschinen oder Produktionsanlagen sowie Sortieren und Vermessen von Holzerzeugnissen. Bei der Erstellung der Arbeitsaufgabe ist die festgelegte Wahlqualifikation...
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 10 Übergangsregelung (Law)
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der...
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft.
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 Anlage (zu § 5) (Law)
...zbarkeit prüfen b) Informationen, insbesondere technische Merkblätter und Gebrauchsanleitungen, besc...
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 3 Zielsetzung der Berufsausbildung (Law)
Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen bezogen auf Arbeits- und Geschäftsprozesse vermittelt werden. Sie sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübun...
-
BinSchUO2008Anh X Inhaltsverzeichnis (Law)
-
BinSchUO2008Anh X § 3.07 Bescheinigung (Law)
1. Die Übereinstimmung jeder Seil- und Kettenanlage mit den Anforderungen dieses Kapitels ist im Fährzeugnis zu bescheinigen. ...
-
BinSchUO2008Anh X § 4.02 Sonstige Abweichungen (Law)
1. Wenn die Anwendung der in diesem Kapitel genannten Bestimmungen nach Ablauf der Übergangsbestimmungen praktisch schwer ausführbar ist oder...
-
BinSchUO2008Anh X § 7.02 Allgemeine Bestimmungen (Law)
...XII sowie III, IV und XI anzuwenden.
-
BinSchUO2008Anh X § 8.03 Allgemeine Anforderungen (Law)
...ximal 5 Jahre und ist an Bord mitzuführen sowie der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt vorzulegen. 2. Ein sicherer Einstieg und ...
-
BinSchUO2008Anh X § 8.07 Antrieb, Kraftstoffsystem (Law)
1. Im Sinne von Anhang II § 15.07 gelten die Segel als ein Hauptantriebssystem. 2. ...
-
BinSchUO2008Anh X § 8.10 Rettungsmittel (Law)
1. An Bord der Zeesboote müssen mindestens zwei Rettungsringe entsprechend Anhang II § 15.09 Nr. 1 vorhanden sein. Sie müssen sich verwendung...