-
BinSchUO2008Anh XI § 1.01 Allgemeines (Law)
Die Besatzung, die sich während der Fahrt an Bord befinden muss, bestimmt sich nach Kapitel 3 oder nach der Schiffspersonalverordnung-Rhein und wird von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffa...
-
BinSchUO2008Anh XI Inhaltsverzeichnis (Law)
-
BesÜV2Bek 1996-02-21 (XXXX) (Law)
Auf Grund des § 13 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993 (BGBl. I S. 778, 1035), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 18. Dezember 1995...
-
BesÜV2Bek 1996-02-21 Anlage IA (Anlage IV des BBesG) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1996, S. 244 - 246) ...
-
BinSchUO2008Anh XI § 3.01 Allgemeines (Law)
1. Die Besatzung, die sich während der Fahrt – mit Ausnahme der Fahrt auf dem Rhein – an Bord befinden muss, bestimmt sich...
-
BinSchUO2008Anh XI § 3.08 Besatzung der Fahrgastschiffe (Law)
1. Wenn auf einem Fahrgastschiff a) die ...
-
BinSchUO2008Anh XI § 3.11 Ausnahmebewilligung (Law)
1 Die Schiffsuntersuchungskommission oder die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt kann für die Betriebsform A die Besatzung eines ...
-
BinSchUO 2008 Anhang XI Besatzungsvorschriften (Law)
...XI)
-
BNotO § 101 (Law)
Das Oberlandesgericht entscheidet in Disziplinarsachen gegen Notare in der Besetzung mit dem Vorsitzenden, einem Beisitzer, der planmäßig angestellter Richter ist, und einem Beisitzer, der Notar ist. ...
-
RheinSchPersV § 1.01 Begriffsbestimmungen (Law)
In dieser Verordnung gelten als Fahrzeugarten 1. ...
-
VwGO § 101 (Law)
(1) Das Gericht entscheidet, soweit nichts anderes bestimmt ist, auf Grund mündlicher Verhandlung. (2) Mit Einverständnis der Beteiligten kann das Gericht ohne mündliche Verhandlung entschei...
-
SVG § 101 (Law)
Ist der Anspruch auf eine einmalige Unfallentschädigung nach § 63 oder auf eine einmalige Entschädigung nach § 63a in der Zeit vom 1. Dezember 2002 bis zum 12. Dezember 2011 entstanden, b...
-
EinigVtr Anlage I Kap XI A III Anlage I Kapitel XI (Law)
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. (nicht mehr anzuwenden)...
-
BinSchUO2008Anh XI § 3.09 Sonstige Wasserfahrzeuge (Law)
Die Schiffsuntersuchungskommission setzt für Fahrzeuge, die nicht unter die §§ 3.05 bis 3.08b fallen, die erforderliche Besatzung, die sich während der Fahrt an Bord befinden muss, unter Berücksichtig...
-
BinSchUO2008Anh XI § 3.12 Zusätzliche Bestimmungen (Law)
1. Beträgt die Zahl der Steuerleute, Matrosen und Matrosen-Motorwarte in der Besatzung zwei oder mehr Personen, kann ein Matrose durch zwei S...
-
BesÜV2Bek 1996-02-21 Anlage ID (Anlage IX des BBesG) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1996, S. 249 - 251) ...
-
BesÜV2Bek 1996-02-21 Anlage IIC (Anlage VIII des BBesG) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1996, S. 256) ...
-
BinSchUO2008Anh XI § 3.03 Betriebsformen (Law)
1. Die Schiffsuntersuchungskommission setzt die Besatzung entsprechend der Betriebsform fest. 2. ...
-
BinSchUO2008Anh XI § 3.08b Mindestbesatzung von Wagenfähren (Law)
1. Die Mindestbesatzung einer Wagenfähre beträgt: ...
-
BinSchUO2008Anh XI § 3.10 Abweichungen (Law)
1. Bei einem Schiff ohne Antriebsmaschine, einem Gütermotorschiff oder einem Tankmotorschiff, die nicht mit mechanischen Hilfsmitteln zur Han...