-
BGB § 425 Wirkung anderer Tatsachen (Law)
(1) Andere als die in den §§ 422 bis 424 bezeichneten Tatsachen wirken, soweit sich nicht aus dem Schuldverhältnis ein anderes ergibt, nur für und gegen den Gesamtschuldner, in dessen Person sie eintr...
-
StPO § 425 Absehen von der Verfahrensbeteiligung (Law)
(1) In den Fällen der §§ 74a und 74b des Strafgesetzbuches kann das Gericht von der Anordnung der Verfahrensbeteiligung absehen, wenn wegen bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie nicht ausgefüh...
-
BinSchUO2008Anh XI Inhaltsverzeichnis (Law)
-
ZPO § 425 Anordnung der Vorlegung durch Gegner (Law)
Erachtet das Gericht die Tatsache, die durch die Urkunde bewiesen werden soll, für erheblich und den Antrag für begründet, so ordnet es, wenn der Gegner zugesteht, dass die Urkunde sich in seinen Händ...
-
SGB 3 § 425 Übergang von der Beitrags- zur Versicherungspflicht (Law)
Zeiten einer die Beitragspflicht begründenden Beschäftigung sowie sonstige Zeiten der Beitragspflicht nach dem Arbeitsförderungsgesetz in der zuletzt geltenden Fassung gelten als Zeiten eines Versiche...
-
BinSchUO2008Anh XI § 3.01 Allgemeines (Law)
1. Die Besatzung, die sich während der Fahrt – mit Ausnahme der Fahrt auf dem Rhein – an Bord befinden muss, bestimmt sich...
-
BinSchUO2008Anh XI § 3.08 Besatzung der Fahrgastschiffe (Law)
1. Wenn auf einem Fahrgastschiff a) die ...
-
BinSchUO2008Anh XI § 3.11 Ausnahmebewilligung (Law)
1 Die Schiffsuntersuchungskommission oder die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt kann für die Betriebsform A die Besatzung eines ...
-
BinSchUO 2008 Anhang XI Besatzungsvorschriften (Law)
...XI)
-
FamFG § 425 Dauer und Verlängerung der Freiheitsentziehung (Law)
(1) In dem Beschluss, durch den eine Freiheitsentziehung angeordnet wird, ist eine Frist für die Freiheitsentziehung bis zur Höchstdauer eines Jahres zu bestimmen, soweit nicht in einem anderen Gesetz...
-
HGB § 425 Haftung für Güter- und Verspätungsschäden. Schadensteilung (Law)
(1) Der Frachtführer haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist e...
-
EinigVtr Anlage I Kap XI A III Anlage I Kapitel XI (Law)
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. (nicht mehr anzuwenden)...
-
BinSchUO2008Anh XI § 3.09 Sonstige Wasserfahrzeuge (Law)
Die Schiffsuntersuchungskommission setzt für Fahrzeuge, die nicht unter die §§ 3.05 bis 3.08b fallen, die erforderliche Besatzung, die sich während der Fahrt an Bord befinden muss, unter Berücksichtig...
-
BinSchUO2008Anh XI § 3.12 Zusätzliche Bestimmungen (Law)
1. Beträgt die Zahl der Steuerleute, Matrosen und Matrosen-Motorwarte in der Besatzung zwei oder mehr Personen, kann ein Matrose durch zwei S...
-
BinSchUO2008Anh XI § 3.03 Betriebsformen (Law)
1. Die Schiffsuntersuchungskommission setzt die Besatzung entsprechend der Betriebsform fest. 2. ...
-
BinSchUO2008Anh XI § 3.08b Mindestbesatzung von Wagenfähren (Law)
1. Die Mindestbesatzung einer Wagenfähre beträgt: ...
-
BinSchUO2008Anh XI § 3.10 Abweichungen (Law)
1. Bei einem Schiff ohne Antriebsmaschine, einem Gütermotorschiff oder einem Tankmotorschiff, die nicht mit mechanischen Hilfsmitteln zur Han...
-
StVZO 2012 Anlage XI (zu § 47a) (Law)
-
EinigVtr Anlage II Kap XI A III Anlage II Kapitel XI (Law)
...XI Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 6a). 9. Verordnung vom 25. Juni 1943 über die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schm...
-
BinSchUO2008Anh XI § 3.02 Mitglieder der Besatzung, Befähigung (Law)
1. Mitglieder der Besatzung können sein: Decksmann, Schiffsjunge, Matrose, Matrosen-Motorwart, Bootsmann, Steuermann, Schiffsführer, Maschini...