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BinSchUO2008Anh II § 14.14 Prüfbedingungen (Law)
Die Anlage ist unter folgenden Bedingungen zu prüfen: 1. Rohrleitungen unter mittlerem Druck zwischen der Absp...
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BinSchUO2008Anh II § 17.02 Abweichungen (Law)
1. Die Untersuchungskommission kann von folgenden Bestimmungen Abweichungen zulassen: ...
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BinSchUO2008Anh II § 17.03 Sonstige Bestimmungen (Law)
1. Auf schwimmenden Geräten, auf denen während des Betriebes Personen anwesend sind, muss eine Generalalarmanlage vorhanden sein. Das Alarmsi...
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BinSchUO2008Anh II § 17.04 Restsicherheitsabstand (Law)
1. Für die Zwecke dieses Kapitels und abweichend von § 1.01 ist der Restsicherheitsabstand der kleinste senkrechte Abstand zwischen dem glatt...
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BinSchUO2008Anh II § 17.08 Stabilitätsnachweise bei reduziertem Restfreibord (Law)
Wird ein verringerter Restfreibord nach § 17.05 Nr. 3 in Anspruch genommen, muss für alle Betriebszustände nachgewiesen sein, dass a) ...
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BinSchUO2008Anh II § 17.09 Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger (Law)
Einsenkungsmarken nach § 4.04 und Tiefgangsanzeiger nach § 4.06 müssen angebracht sein.
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BinSchUO2008Anh II § 19.03 (weggefallen) (Law)
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BinSchUO2008Anh II § 22b.05 Freibord (Law)
Abweichend von § 4.02 und § 4.03 muss der Freibord mindestens 500 mm betragen.
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BinSchUO2008Anh II § 22b.06 Auftrieb, Stabilität und Unterteilung (Law)
Für schnelle Schiffe müssen a) Auftriebs- und Stabilitätseigenschaften, die die Sicherheit des Fahrzeuges in der Verdrängerfahrt...
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BinSchUO2008Anh II § 22b.09 Geschlossene Bereiche (Law)
1. Allgemeines Öffentlich zugängliche Räume und Wohnungen und die dazugehörige Aussta...
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BinSchUO2008Anh II Anlage E (weggefallen) (Law)
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BinSchUO2008Anh II Anlage I Sicherheitszeichen (Law)
...iieren oder detaillierter sein als die Darstellungen in dieser Anlage, vorausgesetzt, dass die Bedeutung nicht verändert wird und keine Unterschiede und Anpassungen die Bedeutung unverständlich machen...
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BinSchUO2008Anh II § 1.05 Seeschiffe (Law)
Bei Seeschiffen wird das Schiffsattest nach Anlage B, wenn sie ein solches nicht besitzen, durch ein Schiffsattest nach Anlage G ersetzt, das die Tauglichkeit zur Fahrt auf dem Rhein bestätigt. In die...
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BinSchUO2008Anh II § 1.06 Anordnungen vorübergehender Art (Law)
Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt kann Anordnungen vorübergehender Art beschließen, wenn es zur Anpassung an die technische Entwicklung der Binnenschifffahrt notwendig erscheint, in dring...
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BinSchUO2008Anh II § 2.09 Nachuntersuchung (Law)
1. Vor Ablauf der Gültigkeit des Schiffsattestes muss das Fahrzeug einer Nachuntersuchung unterzogen werden. 2. ...
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BinSchUO2008Anh II § 4.02 Freibord (Law)
1. Der Freibord für Schiffe mit durchlaufendem Deck, ohne Sprung und ohne Aufbauten beträgt 150 mm. 2. ...
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BinSchUO2008Anh II § 5.06 Geschwindigkeit (Vorausfahrt) (Law)
1. Schiffe und Verbände müssen eine Geschwindigkeit gegen Wasser von mindestens 13 km/h erreichen. Dies gilt nicht für Schubboote, wenn sie a...
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BinSchUO2008Anh II § 6.08 Wendegeschwindigkeitsregler (Law)
1. Wendegeschwindigkeitsregler und ihre Bauteile müssen § 9.20 entsprechen 2. Die...
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BinSchUO2008Anh II § 7.02 Freie Sicht (Law)
1. Vom Steuerstand aus muss nach allen Seiten genügend freie Sicht vorhanden sein. 2. ...
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BinSchUO2008Anh II § 7.06 Informations- und Navigationsgeräte (Law)
...II oder den Anforderungen des Anhangs IX Teil I und Teil II entsprechen. Die Einhaltung der Anforderungen wird durch eine von der zuständigen Behörde erteilte Typgenehmigung festgestellt. Inland-ECDIS...