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PBefG § 43 Sonderformen des Linienverkehrs (Law)
...2. Schülern zwischen Wohnung und Lehranstalt (Schülerfahrten), 3. Personen zum Besuch von Mär...
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SachenRBerG § 43 Regelmäßiger Zins (Law)
(1) Der regelmäßige Zins beträgt die Hälfte des für die entsprechende Nutzung üblichen Zinses. (2) Als Zinssatz ist in Ansatz zu bringen 1. ...
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SEAG § 43 Angaben auf Geschäftsbriefen (Law)
...2) § 80 Abs. 2 bis 4 des Aktiengesetzes gilt entsprechend.
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PStV § 43 Sterbefälle in ehemaligen deutschen Konzentrationslagern (Law)
...2) Das Standesamt, das die Anzeige entgegennimmt, hat die Angaben nachzuprüfen und den Sachverhalt, soweit erforderlich, durch Ermittlungen aufzuklären. Es kann von dem Anzeigenden und anderen Persone...
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VSVgV § 43 Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten (Law)
...2 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a Satz 2 und Nummer 3 Buchstabe b Satz 3 sowie für die Überschreitung der Schwelle von 50 Prozent gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a, 7...
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VwVfG § 43 Wirksamkeit des Verwaltungsaktes (Law)
...2) Ein Verwaltungsakt bleibt wirksam, solange und soweit er nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist. (3) Ein nichtig...
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SprengV 1 § 43 (Law)
...28 in Verbindung mit § 16 des Gesetzes sind die §§ 41 und 42 Abs. 1 und 2 mit folgender Maßgabe entsprechend anzuwenden: 1. anstelle der Anga...
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ZFdG § 43 Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes (Law)
...24 und 25 durch die Zollfahndungsämter finden § 4 Abs. 2 und 3, die §§ 4b, 4c, 10 Abs. 1, die §§ 13, 14 Abs. 1, 2, 4 und 5, § 15 Abs. 1 bis 4 und 6, die §§ 16, 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 sowie die §§ 19a ...
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ZO-Ärzte § 43 (Law)
Die Akten des Zulassungsausschusses sind fünf Jahre, Niederschriften und Urschriften von Beschlüssen zwanzig Jahre aufzubewahren.
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BBauG § 43 Entschädigung und Verfahren (Law)
...21 gelten entsprechend. Für Bescheide über die Festsetzung der zu zahlenden Geldentschädigung gilt § 122 entsprechend. (3) Liegen die Voraussetzungen der §§ 40 und 41 Absatz 1 vor, ist eine ...
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BGB § 43 Entziehung der Rechtsfähigkeit (Law)
Einem Verein, dessen Rechtsfähigkeit auf Verleihung beruht, kann die Rechtsfähigkeit entzogen werden, wenn er einen anderen als den in der Satzung bestimmten Zweck verfolgt.
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FamFG § 43 Ergänzung des Beschlusses (Law)
...2) Die nachträgliche Entscheidung muss binnen einer zweiwöchigen Frist, die mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses beginnt, beantragt werden.
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GenG § 43 Generalversammlung; Stimmrecht der Mitglieder (Law)
(1) Die Mitglieder üben ihre Rechte in den Angelegenheiten der Genossenschaft in der Generalversammlung aus, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. (2) Die Generalversammlung beschließt ...
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IntFamRVG § 43 Verfahrenskosten- und Beratungshilfe (Law)
...26 Abs. 2 des Haager Kindesentführungsübereinkommens findet eine Befreiung von gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten bei Verfahren nach diesem Übereinkommen nur nach Maßgabe der Vorschriften übe...
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IRG § 43 Zulässigkeit der Durchlieferung (Law)
...2) Ein Ausländer, der in einem ausländischen Staat wegen einer Tat, die dort mit Strafe bedroht ist, verurteilt worden ist, kann auf Ersuchen einer zuständigen Stelle eines anderen ausländischen Staat...
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RSAV § 43 Durchführung des Einkommensausgleichs (Law)
...270a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erhalten, und führt den Zahlungsverkehr durch. (2) Das Bundesversicherungsamt ermittelt die vorläufige Höhe der Mittel nach Absatz 1 für das monatlic...
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PfandBG § 43 Erlaubnis für Hypothekenbanken (Law)
...2005 zugelassenen Hypothekenbanken im Sinne des § 1 des Hypothekenbankgesetzes gilt die Erlaubnis für die in § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 5 und 7 bis 10 des Kreditwesengesetzes bezeichneten Bankgeschäf...
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StBDV § 43 Sachkunde-Ausschuss (Law)
(1) Die mündliche Prüfung wird vor einem Sachkunde-Ausschuss abgelegt, der bei der Steuerberaterkammer zu bilden ist. (2) Die Prüfung kann auch einem Sachkunde-Ausschuss übertragen werden, d...
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StUG § 43 Vorrang dieses Gesetzes (Law)
...2 dieses Gesetzes etwas anderes bestimmt ist.
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AbgG § 43 Weiterzahlung des Übergangsgeldes (Law)
Ein ehemaliges Mitglied des Bundestages, das beim Inkrafttreten dieses Gesetzes Aufwandsentschädigung nach dem Diätengesetz 1968 bezieht, behält diesen Anspruch.