-
IRG § 92 Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Law)
(1) Auf ein Ersuchen einer Strafverfolgungsbehörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, das nach Maßgabe des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI des Rates vom 18. Dezember 2006 über die Vereinfachu...
-
MitbestGWO 2 2002 § 92 Abberufungsausschreiben, Wählerliste (Law)
(1) Der Unternehmenswahlvorstand erlässt unverzüglich ein Abberufungsausschreiben. Die Abstimmung soll innerhalb von vier Wochen seit dem für die Bekanntmachung des Abberufungsausschreibens bestimmten...
-
MitbestGWO 3 2002 § 92 Abberufungsausschreiben, Wählerliste (Law)
(1) Der Hauptwahlvorstand erlässt unverzüglich ein Abberufungsausschreiben. Die Abstimmung soll innerhalb von vier Wochen seit dem für die Bekanntmachung des Abberufungsausschreibens bestimmten Zeitpu...
-
MontanMitbestGErgGWO 2005 § 92 Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen (Law)
(1) Die Bekanntmachung nach § 23 Abs. 1 muss in Seebetrieben auch folgende Angaben enthalten: 1. dass die Einsichtnahme in die W...
-
AKG § 92 Verwaltung der nach dem Anleihestockgesetz und der Dividendenabgabeverordnung gebildeten Sondervermögen (Law)
(1) Die treuhänderische Verwaltung eines von einer Kapitalgesellschaft nach dem Gesetz über die Gewinnverteilung bei Kapitalgesellschaften (Anleihestockgesetz) vom 4. Dezember 1934 (Reichsgesetzbl. I ...
-
EinigVtr Anlage II Inhaltsverzeichnis (Law)
...II Bundesminister des Innern ...
-
BinSchUO2008Anh II § 18.02 Anwendung des Teils II (Law)
...II.
-
BinSchUO2008Anh II § 19.02 Anwendung des Teils II (Law)
Für Kanalpenichen gelten: 1. §§ 3.01, 3.02 Nr. 2, § 3.03 Nr. 2 bis 4, 6; 2. ...
-
BinSchUO2008Anh II § 20.01 Anwendung des Teils II (Law)
1. Seeschiffe, auf die das Internationale Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS 1974) oder das Internation...
-
BinSchUO2008Anh II § 21.01 Anwendung des Teils II (Law)
1. Für Sportfahrzeuge gelten: a) ...
-
BinSchUO2008Anh II § 22a.02 Anwendung des Teils II (Law)
...II die § 22a.03 bis 22a.05.
-
BinSchUO2008Anh II § 22b.03 Anwendung des Teils II (Law)
...II gelten für schnelle Schiffe die §§ 22b.04 bis 22b.12.
-
BinSchUO2008Anh II Inhaltsverzeichnis (Law)
-
ZustAOBeih II. (Law)
Abschnitt I gilt entsprechend für Beihilfeanträge ehemaliger Bundespräsidenten, Bundeskanzler, Bundesminister und Parlamentarischer Staatssekretäre.
-
BinSchUO2008Anh II § 1.01 Begriffsbestimmungen (Law)
...II S. 1906, 1908; 2009 II S. 534; 2010 II S. 122, 123, 1183, 1184), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Dezember 2010 (BGBl. 2010 II S. 1550, 1551) geändert worden ist, in der jeweils g...
-
BinSchUO2008Anh II § 1.02 Geltungsbereich (Law)
1. Dieser Anhang gilt a) für Schiffe mit...
-
BinSchUO2008Anh II § 1.03 Schiffsattest (Law)
Fahrzeuge nach § 1.02 Nr. 1 und 2 müssen ein Schiffsattest besitzen, das von einer Untersuchungskommission eines Rheinuferstaates oder Belgiens erteilt worden ist oder ein von der Zentralkommission fü...
-
BinSchUO2008Anh II § 1.05 Seeschiffe (Law)
Bei Seeschiffen wird das Schiffsattest nach Anlage B, wenn sie ein solches nicht besitzen, durch ein Schiffsattest nach Anlage G ersetzt, das die Tauglichkeit zur Fahrt auf dem Rhein bestätigt. In die...
-
BinSchUO2008Anh II § 2.01 Untersuchungskommission (Law)
1. Untersuchungskommissionen werden von den Rheinuferstaaten und Belgien an geeigneten Hafenplätzen eingesetzt. ...
-
BinSchUO2008Anh II § 2.08 Sonderuntersuchung (Law)
1. Nach jeder wesentlichen Änderung oder einer Instandsetzung, die auf die Festigkeit des Baues, die Fahr- oder Manövriereigenschaften oder d...