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UVPG § 41 Beteiligung anderer Behörden (Law)
Die zuständige Behörde übermittelt den Behörden, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich durch den Plan oder das Programm berührt wird, den Entwurf des Plans oder Programms sowie den Um...
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UrhG § 41 Rückrufsrecht wegen Nichtausübung (Law)
...5) Mit Wirksamwerden des Rückrufs erlischt das Nutzungsrecht. (6) Der Urheber hat den Betroffenen zu entschädigen, wenn und soweit es der Billigkeit entspricht. (7) Rechte und Ansp...
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BeamtVG § 41 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene (Law)
(1) Ist in den Fällen des § 38 der frühere Beamte oder der frühere Ruhestandsbeamte an den Folgen des Dienstunfalles verstorben, so erhalten seine Hinterbliebenen einen Unterhaltsbeitrag in Höhe des W...
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BGB § 41 Auflösung des Vereins (Law)
Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich, wenn nicht die Satzung ein andere...
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BtMG 1981 § 41 (Law)
(weggefallen)
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BZRG § 41 Umfang der Auskunft (Law)
...5, 232 bis 233a, 234, 235 oder § 236 des Strafgesetzbuchs. (3) Die Auskunft nach den Absätzen 1 und 2 wird nur auf ausdrückliches Ersuchen erteilt. Die in Absatz 1 genannten Stellen haben de...
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FamFG § 41 Bekanntgabe des Beschlusses (Law)
(1) Der Beschluss ist den Beteiligten bekannt zu geben. Ein anfechtbarer Beschluss ist demjenigen zuzustellen, dessen erklärtem Willen er nicht entspricht. (2) Anwesenden kann der Beschluss ...
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FSPersAV § 41 Prüfungsausschüsse, Durchführung der Prüfungen (Law)
(1) Jeder Prüfungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse werden von der Aufsichtsbehörde für einen verlängerbaren Zeitraum von jeweils drei J...
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GWB § 41 Vollzugsverbot, Entflechtung (Law)
(1) Die Unternehmen dürfen einen Zusammenschluss, der vom Bundeskartellamt nicht freigegeben ist, nicht vor Ablauf der Fristen nach § 40 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 2 vollziehen ode...
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FamGKG § 41 Einstweilige Anordnung (Law)
Im Verfahren der einstweiligen Anordnung ist der Wert in der Regel unter Berücksichtigung der geringeren Bedeutung gegenüber der Hauptsache zu ermäßigen. Dabei ist von der Hälfte des für die Hauptsach...
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IntFamRVG § 41 Bescheinigung über Widerrechtlichkeit (Law)
...5 Satz 1 des Haager Kindesentführungsübereinkommens festzustellen, entscheidet das Familiengericht, 1. bei dem die Sorgerechtsangelegenheit o...
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JArbSchG § 41 Aufbewahren der ärztlichen Bescheinigungen (Law)
(1) Der Arbeitgeber hat die ärztlichen Bescheinigungen bis zur Beendigung der Beschäftigung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs des Jugendlichen aufzubewahren und der Aufsichtsbeh...
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MilchQuotV § 41 Mehrere Käufer (Law)
(1) Liefert ein Milcherzeuger Milch gleichzeitig an mehrere Käufer, bestimmt er denjenigen Käufer, der die einem Käufer nach dieser Verordnung und der EU-Milchquotenregelung obliegenden Aufgaben wahrz...
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SEBG § 41 Geheimhaltung; Vertraulichkeit (Law)
...5) Die Ausnahme von der Pflicht zur Vertraulichkeit nach Absatz 3 Nr. 1 gilt für den Personenkreis nach Absatz 4 Nr. 1 bis 3 entsprechend. Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt ferner nicht für ...
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SUG § 41 Öffentliches Untersuchungsinteresse (Law)
...5) Zuständigkeiten und Befugnisse nach anderen Rechtsvorschriften zur Entziehung von Berechtigungen, Beschränkung ihrer Ausübung oder Sicherstellung oder Beschlagnahme der entsprechenden Urkunden blei...
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StGB § 41 Geldstrafe neben Freiheitsstrafe (Law)
Hat der Täter sich durch die Tat bereichert oder zu bereichern versucht, so kann neben einer Freiheitsstrafe eine sonst nicht oder nur wahlweise angedrohte Geldstrafe verhängt werden, wenn dies auch u...
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StPO § 41 Zustellungen an die Staatsanwaltschaft (Law)
Zustellungen an die Staatsanwaltschaft erfolgen durch Vorlegung der Urschrift des zuzustellenden Schriftstücks. Wenn mit der Zustellung der Lauf einer Frist beginnt, so ist der Tag der Vorlegung von d...
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ZHG§10PrO § 41 (Law)
...52 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 21 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde vom 31. März 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 221) gilt diese Verordnung auch im Land Berlin.
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MitbestGWO 2 2002 § 93 Abstimmung, Abstimmungsergebnis, Akten (Law)
...53 entsprechend anzuwenden.
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SGB 9 § 93 Aufgaben des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrates (Law)
Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrat fördern die Eingliederung schwerbehinderter Menschen. Sie achten insbesondere darauf, dass die dem Arbeitgeber nach den §§ 71, 72 und 81...