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FPStatG § 16 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten) (Law)
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HkNDV § 16 Übertragung von Herkunftsnachweisen (Law)
...2 oder aufgrund fehlerhafter Strommengendaten nach § 22 Absatz 2 und 3 ausgestellt wurde. (2) Auf Antrag der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers überträgt die Registerverwaltung unter Beac...
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GeflPestSchV § 16 Anordnung für weitere Bestände (Law)
Die zuständige Behörde kann, soweit es aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist, für weitere Bestände Maßregeln nach § 15 anordnen, insbesondere wenn für die Bestände auf Grund ihres Sta...
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KlauenPflPrV § 16 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen (Law)
...2, § 14 Absatz 3 und § 15 Absatz 3 freistellen, wenn in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung vor einer zuständigen Stelle, einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder ...
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JuSchG § 16 Sonderregelung für Telemedien (Law)
Regelungen zu Telemedien, die in die Liste jugendgefährdender Medien nach § 18 aufgenommen sind, bleiben Landesrecht vorbehalten.
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MPAFHBundV § 16 Fernbleiben, Rücktritt (Law)
...2) Bei genehmigtem Fernbleiben oder Rücktritt gilt die Prüfung oder der Prüfungsteil als nicht begonnen. Die Genehmigung darf nur aus wichtigem Grund erteilt werden. Bei Erkrankung soll die Genehmigun...
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InhKontrollV § 16 Abweichende Vorlage- und Nachweispflichten (Law)
...2, in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1, oder Absatz 4 Satz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs vorgesehenen Zeitraum noch fortbesteht oder eine Erlaubnis nach den §§ 20, 21 oder §§ 20, 22 des Kapitalanlagege...
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SG § 16 Verhalten in anderen Staaten (Law)
Außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes ist dem Soldaten jede Einmischung in die Angelegenheiten des Aufenthaltsstaates versagt.
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RechVersV § 16 Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft (Law)
Im Posten "Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft" sind die sich aus den laufenden Abrechnungen mit den Vor- und Rückversicherern und den Rückversicherungsmaklern ergebende...
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RSAV § 16 Ansprüche und Verpflichtungen (Law)
...2) ihr Beitragsbedarf (§ 10) abgezogen. Übersteigt die Finanzkraft den Beitragsbedarf, steht der überschießende Betrag den Krankenkassen zu, deren Beitragsbedarf ihre Finanzkraft übersteigt.
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SatDSiG § 16 Maßnahmen der zuständigen Behörde (Law)
...2. vorübergehend das Verbreiten von Daten untersagen.
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OrthV § 16 Andere Hilfsmittel (Law)
...2. Sehhilfen, 3. Kommunikationshilfen, 4. ...
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UAG § 16 Anordnung, Untersagung (Law)
...25 Absatz 8, jeweils in Verbindung mit Artikel 18 und 19, der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 eine Umwelterklärung mit unzutreffenden Angaben und Beurteilungen, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung ...
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WiPrO § 16 Versagung der Bestellung (Law)
...26 Abs. 2 der Insolvenzordnung, § 882b der Zivilprozessordnung) vorliegt. (2) Die Bestellung kann versagt werden, wenn der Bewerber sich so verhalten h...
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WiPrPrüfV § 16 Bewertung der mündlichen Prüfung (Law)
...2) Die Noten werden auf Vorschlag der jeweils prüfenden Person von der Prüfungskommission festgesetzt. (3) Für die mündliche Prüfung wird eine Gesamtnote gebildet.
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WpAIV § 16 Aufbewahrung und Vernichtung (Law)
(1) Es muss sichergestellt sein, dass die Daten des Verzeichnisses jederzeit verfügbar sind und innerhalb angemessener Frist lesbar gemacht werden können. Für die Aufbewahrung gilt § 257 Abs. 3 und 5 ...
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TierSeuchSchBMV § 16 Bekanntgabe der Zulassungen (Law)
...2. Betrieben nach § 15 Abs. 2 und 4 und 3. Lagern nach § 36a Abs. 4 s...
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SprAuG § 16 Errichtung, Mitgliederzahl und Stimmengewicht (Law)
...2) In den Gesamtsprecherausschuß entsendet jeder Sprecherausschuß eines seiner Mitglieder. Satz 1 gilt entsprechend für die Abberufung. Durch Vereinbarung zwischen Gesamtsprecherausschuß und Arbeitgeb...
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ZollV § 16 Bordvorräte der Luftfahrzeuge (Law)
...2. nur zum Verbrauch an Bord während des Fluges abgegeben werden. (2) Die Einfuhrabgabenfreiheit hängt davon...
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ZPO § 16 Allgemeiner Gerichtsstand wohnsitzloser Personen (Law)
Der allgemeine Gerichtsstand einer Person, die keinen Wohnsitz hat, wird durch den Aufenthaltsort im Inland und, wenn ein solcher nicht bekannt ist, durch den letzten Wohnsitz bestimmt.