-
ButtV 1997 § 10 Verpackung von Butter der Handelsklassen (Law)
...3 Satz 2 Nr. 1 erhalten bleiben. (2) Zur Verpackung in Buttereinwickler dürfen für Deutsche Markenbutter nur solche verwendet werden, die der Gruppe B oder C nach DIN 10082 Ausg...
-
IndMetMeistV 1997 § 9 Übergangsvorschrift (Law)
...31. August 2009 begonnenen Prüfungsverfahren können nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt werden.
-
IndMetMeistV 1997 § 10 Inkrafttreten/Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
-
ISAusbV 1997 § 9 Zwischenprüfung (Law)
...3) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 1 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend den Rahmenlehrp...
-
MoselSchPEV 1997 Art 6 (Law)
-
-
MoselSchPEV 1997 Art 7 Inkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1997 in Kraft.
-
MoselSchPV 1997 § 1.04 Allgemeine Sorgfaltspflicht (Law)
Über diese Verordnung hinaus hat der Schiffsführer alle Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, welche die allgemeine Sorgfaltspflicht und die Übung der Schiffahrt gebieten, um insbesondere ...
-
MoselSchPV 1997 § 1.18 Freimachen des Fahrwassers (Law)
...estgefahrenes oder gesunkenes Fahrzeug, ein festgefahrener oder gesunkener Schwimmkörper oder ein von einem Fahrzeug oder Schwimmkörper verlorener Gegenstand das Fahrwasser ganz oder teilweise sperrt ...
-
MoselSchPV 1997 § 1.25 Laden, Löschen und Leichtern (Law)
Das Laden, Löschen und Leichtern außerhalb der Häfen und der behördlich zugelassenen Stellen ist verboten.
-
MoselSchPV 1997 § 3.02 Lichter und Signalleuchten (Law)
...389 vom 30.12.2006, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2009/46/EG (ABl. L 109 vom 30.4.2009, S. 14) geändert worden ist, entsprechen, dürfen weiterhin verwendet werden. ...
-
MoselSchPV 1997 § 3.11 Bezeichnung gekuppelter Fahrzeuge in Fahrt (Law)
...38 v. 16.9.1997, S. 23 b) die Seitenlichter nach § 3.08 Nr. 1 Buchsta...
-
MoselSchPV 1997 § 3.13 Bezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt (Law)
...38 v. 16.9.1997, S. 24 oder ...
-
MoselSchPV 1997 § 4.05 Sprechfunk (Law)
...3. Fähren und schwimmende Geräte mit Maschinenantrieb dürfen nur fahren, wenn sie mit einer betriebssicheren Sprechfunkanlage ausgerüstet sind. Während der Fahrt muß die...
-
MoselSchPV 1997 § 4.06 Radar (Law)
1. Fahrzeuge dürfen nur dann Radar benutzen, wenn a) ...
-
MoselSchPV 1997 § 6.25 Durchfahrt unter festen Brücken (Law)
...38 v. 16.9.1997, S. 53) oder b) durch das Tafelzeichen D.1b (Anlage 7) ...
-
MoselSchPV 1997 § 6.28 Durchfahren der Schleusen (Law)
...3.14 Nr. 7 genannten Fahrzeuge. 10. Fahrzeuge und Verbände, die eine Bezeichnung nach § 3.14 Nummer 2 oder Nummer 3 führen, werden allein ge...
-
MoselSchPV 1997 § 7.04 Festmachen (Law)
...327) 3. ...
-
MoselSchPV 1997 § 8.06 Kupplungen der Schubverbände (Law)
...3. Die Kupplungen müssen durch geeignete Einrichtungen, vorzugsweise Spezialwinden, gleichmäßig gespannt gehalten werden. 4. ...
-
MoselSchPV 1997 § 10.01 Hochwassermarken (Law)
...3,30 3,30 Königsmacker 7,80 ...
-
MoselSchPV 1997 § 11.02 Allgemeine Sorgfaltspflicht (Law)
Der Schiffsführer, die übrige Besatzung und sonstige Personen an Bord, müssen die nach den Umständen gebotene Sorgfalt anwenden, um eine Verschmutzung der Wasserstraße zu vermeiden, die Menge des ents...